Ministerin Steffens: Rezeptfreiheit für „Pille danach“ stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und kann Abtreibungen vermeiden

8. November 2013
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Als wichtigen Beitrag zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen begrüßt die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Emanzipationsministerin Barbara Steffens das Votum des Bundesrats, die Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ aufzuheben. Der Beschluss kam auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Baden-Württemberg zustande. „Die ‚Pille danach‘ kann vor allem jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und eine Abtreibung zu vermeiden“, erklärte Ministerin Steffens nach dem Beschluss des Bundesrates.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Als wichtigen Beitrag zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen begrüßt die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Emanzipationsministerin Barbara Steffens das Votum des Bundesrats, die Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ aufzuheben. Der Beschluss kam auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Baden-Württemberg zustande.

„Die ‚Pille danach‘ kann vor allem jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und eine Abtreibung zu vermeiden“, erklärte Ministerin Steffens nach dem Beschluss des Bundesrates. „Positive Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der ‚Pille danach‘ abzulehnen. Im Gegenteil: Untersuchungen in Ländern, in denen die ‚Pille danach‘ bereits rezeptfrei zu erhalten ist, haben ergeben, dass nach der Freigabe die Zahl der Abtreibungen gesunken ist. Frauen in Notsituationen, wie beispielsweise nach einer Vergewaltigung, muss auch bei uns der Zugang zur ,Pille danach‘ erleichtert werden. Dies ist auch für die psychische Stabilisierung von Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, wichtig. Eine fachliche Beratung bleibt durch den Bezug über Apotheken sichergestellt. Im Gegensatz zu Arztpraxen haben Apotheken auch nachts und an Wochenenden geöffnet. Nicht zuletzt lag auch die Ursache für den Fall von Köln, bei dem zwei katholische Krankenhäuser die Aufnahme eines Opfers einer Vergewaltigung verweigert hatten, mit in der bisher bestehenden Verschreibungspflicht für die ,Pille danach‘“, so Barbara Steffens weiter.

Auch Frauen in ländlichen Regionen oder solchen, für die der Arztbesuch eine große Hürde darstellt, werde durch Aufhebung der Verschreibungspflicht der Zugang zu einer Notfall-Nachverhütung erleichtert.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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