Ministerin Steffens: Nordrhein-Westfalen bekommt zum 1. Oktober ein modernes Bestattungsgesetz

2. Juli 2014
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Grabsteine aus Kinderarbeit sind tabu, die Einrichtung von muslimischen Friedhöfen wird möglich und die Qualität der ärztlichen Leichenschau kann überprüft und bei Bedarf verbessert werden. Das sind die zentralen Änderungen im neuen Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das nach dem heutigen Beschluss des Landtags am 1. Oktober 2014 in Kraft tritt. Die neue Grabstein-Regelung zur Vermeidung von ausbeuterischer Kinderarbeit gilt ab 1. Mai 2015, da das Zertifizierungsverfahren erst noch etabliert werden muss.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Grabsteine aus Kinderarbeit sind tabu, die Einrichtung von muslimischen Friedhöfen wird möglich und die Qualität der ärztlichen Leichenschau kann überprüft und bei Bedarf verbessert werden. Das sind die zentralen Änderungen im neuen Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das nach dem heutigen Beschluss des Landtags am 1. Oktober 2014 in Kraft tritt. Die neue Grabstein-Regelung zur Vermeidung von ausbeuterischer Kinderarbeit gilt ab 1. Mai 2015, da das Zertifizierungsverfahren erst noch etabliert werden muss.

„Mit dem Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit, der Möglichkeit von eigenen muslimischen Friedhöfen und der Durchführung von Modellvorhaben zur Verbesserung der Leichenschau schafft Nordrhein-Westfalen ein modernes Bestattungsrecht und übernimmt damit eine Vorreiterrolle in Deutschland“, erklärte Ministerin Steffens heute (2.07.2014) nach dem Beschluss des Landtages.

Keine Grabsteine aus Kinderhand

Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit dürfen künftig nur mit einem Siegel von einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden. Grabsteine können aufgrund ihrer Zusammensetzung identifiziert und dem Erzeuger zugeordnet werden. Grabsteine aus Europa oder Deutschland benötigen kein Siegel. Ausführungsbestimmungen für das weitere Verfahren sowie die Anerkennung der Zertifizierungsstellen wird  newtrade nrw, das Büro für nachhaltige Beschaffung, übernehmen. Mit dem Gesetz leistet das Land einen konsequenten Beitrag zum Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit. Nach den Feststellungen der Internationalen Arbeitsorganisation arbeiten rund 168 Millionen Kinder weltweit. Mehr als die Hälfte von ihnen geht einer riskanten, insbesondere gesundheitsgefährdenden, Tätigkeit nach. So sollen beispielsweise in indischen Steinbrüchen rund 150.000 Kinder unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten. „Mit dem generellen Aufstellungsverbot für Grabsteine aus Kinderarbeit  erfüllen wir auch den Wunsch vieler verschiedener gesellschaftlicher Gruppen nach einer klaren Regelung“, betonte Ministerin Steffens.

Eigene muslimische Friedhöfe möglich

Obwohl bereits in vielen  – zumeist größeren – Städten auf kommunalen Friedhöfen Grabfelder ausschließlich für muslimische Bürgerinnen und Bürger ausgewiesen und sarglose Bestattungen im Leichentuch grundsätzlich möglich sind, möchte das Land die Möglichkeit von ortsnahen muslimischen Bestattungen noch weiter fördern. Denn von den etwa 1,3 Millionen in Nordrhein-Westfalen lebenden Muslimen lässt sich ein hoher Prozentanteil (über 90 Prozent) zur Beerdigung in ihre Herkunftsländer überführen. Neben einer starken Heimatverbundenheit geht es dabei auch um die muslimischen Bestattungsriten, die sich in vielen Punkten von einem christlichen Begräbnis unterscheiden. Es wird erwartet, dass die Akzeptanz ortsnaher Bestattungen steigt, wenn diese auf einem eigenen muslimischen Friedhof angeboten werden können. Ministerin Steffens: „Vor allem für die hier geborenen Kinder aus eingewanderten Familien wird es zunehmend wichtiger, dass ihre Eltern ortsnah und nach muslimischem Brauchtum bestattet werden können.“

Mit dem neuen Gesetz können Kommunen die Errichtung und den Betrieb eines kompletten Friedhofs auch auf muslimische Gemeinschaften übertragen.

Qualität der Leichenschau wird überprüft

Regelmäßig wird in Medien die Qualität der ärztlichen Leichenschau kritisiert. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auch die Behauptung vorgetragen, durch eine nicht sorgfältig durchgeführte Leichenschau würden Tötungsdelikte in Deutschland nicht entdeckt. Mit dem geänderten Bestattungsgesetz kann das Land nun mit einem Modellvorhaben die Zuverlässigkeit der Leichenschau wissenschaftlich überprüfen lassen. Auf Basis der Ergebnisse soll dann über weitere Maßnahmen entschieden werden.

Nachweispflicht für Totenasche

Darüber hinaus wird die Nachweispflicht für Totenasche als zentrale Forderung aus der Evaluation des alten Bestattungsgesetzes eingeführt. Nach bisherigem Recht konnte die Urne zum unverzüglichen Transport an den Beisetzungsort an Hinterbliebene oder Bestatter ausgehändigt werden. Nicht vorgesehen war eine Überprüfungspflicht des Krematoriums, ob die Beisetzung auch tatsächlich durchgeführt wurde. Diese Regelungslücke wurde einhellig von den kommunalen Spitzenverbänden, den Bestatterverbänden und den christlichen Kirchen bemängelt. Künftig muss dem Krematorium innerhalb von sechs Wochen nach Aushändigung der Urne ein Beisetzungsnachweis (z.B. Bescheinigung der Friedhofsverwaltung) vorgelegt werden.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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