Ministerin Steffens: Kabinett beschließt neues Bestattungsgesetz - Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten / Muslimische Friedhöfe ermöglichen

23. April 2013
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Die Landesregierung hat die Novellierung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) beschlossen. Das Kabinett billigte den von Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgelegten Entwurf. Zentrale Punkte der Novellierung sind die Möglichkeit zum Erlass eines Aufstellungsverbots von Grabsteinen aus Kinderarbeit, zur Errichtung rein muslimischer Friedhöfe sowie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Verbesserung der Leichenschau. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht und soll möglichst Anfang 2014 in Kraft treten.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Die Landesregierung hat die Novellierung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) beschlossen. Das Kabinett billigte den von Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgelegten Entwurf. Zentrale Punkte der Novellierung sind die Möglichkeit zum Erlass eines Aufstellungsverbots von Grabsteinen aus Kinderarbeit, zur Errichtung rein muslimischer Friedhöfe sowie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Verbesserung der Leichenschau. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht und soll möglichst Anfang 2014 in Kraft treten.

„Mit dem Gesetz ermöglichen wir Friedhofsträgern, das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten, durch die das Leben von Mädchen und Jungen zerstört wird“, erklärte Ministerin Steffens nach der Kabinettssitzung. „Insbesondere kirchliche Träger haben den Wunsch, in ihrer Satzung entsprechende Regelungen aufzunehmen. Die dafür erforderliche Ermächtigungsgrundlage ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen“, so Steffens weiter.

Nach Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation verrichten rund 115 Millionen Kinder in aller Welt Arbeiten, die schädliche für ihre Sicherheit, Gesundheit oder Entwicklung sind. Verlässliche Angaben darüber, wie viele Kinder unter Verstoß gegen internationale Konventionen an der Herstellung importierter Grabsteine beteiligt sind, existieren nicht. Aber nach einer Schätzung des Instituts für Ökonomie und Ökumene in Siegburg arbeiten allein in der indischen Steinindustrie mindestens 150.000 Kinder.

Muslimische Friedhöfe

Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes übertragen können. Dadurch können nach dem spezifischen Brauchtum ausgerichtete Bestattungen „aus einer Hand“ angeboten werden. „Ich gehe davon aus, dass sich immer mehr Muslime in Deutschland bestatten lassen möchten, damit sich die Grabstätten in der Nähe ihrer hier lebenden Kinder und Enkel befinden“, sagte Steffens. Bisher sind in Nordrhein-Westfalen zwar islamische Bestattungen möglich, nicht aber der selbstständige Betrieb eines Friedhofs durch Religionsgemeinschaften, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Dazu zählen zum Beispiel religiöse Vereine.

Modellvorhaben für Verbesserung der Leichenschau

Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes sollen auch rechtliche Grundlagen zu einer Verbesserung der Leichenschau geschaffen werden. Ziel ist zunächst die Durchführung von Modellvorhaben, um - erstmals - belastbare Fakten und Zahlen über die Qualität von Leichenschauen zu erhalten.

Hintergrund

Zur geplanten Novellierung des Bestattungsgesetzes wurden im vergangenen Jahr verschiedene Verbände in Nordrhein-Westfalen angehört. Möglichkeit zur Stellungnahme hatten die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Bestatterverband NRW, die Bezirksregierungen, die kommunalen Spitzenverbände, die Islamischen Verbänden, der Landesintegrationsrat NRW sowie Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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