Ministerin Steffens: Faire und patientenorientierte Krankenhausfinanzierung erfordert grundsätzliche Reform - Geldverteilung nach Gießkannenprinzip ohne nachhaltigen Effekt

22. März 2013
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Der geplanten finanziellen Entlastung der Krankenhäuser durch den Bund fehlt nach den bisher bekannt gewordenen Details die Nachhaltigkeit. „Der Bund will offenbar nur eine kurzfristig wirkende Millionenspritze setzen, weil er sich die notwendige Operation nicht zutraut“, erklärte Ministerin Steffens zur Vorstellung der Eckpunkte der Krankenhausfinanzierung durch den Bund. „Natürlich freue ich mich mit den Krankenhäusern über jeden Cent, den sie zusätzlich vom Bund erhalten, aber für eine faire und stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientierte Finanzierung der Krankenhäuser brauchen wir eine grundlegende Reform. Eine kurzfristige finanzielle Entlastung der Krankenhäuser hilft für den Moment, ändert aber am Grundproblem vieler Kliniken nichts", so Steffens weiter.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Der geplanten finanziellen Entlastung der Krankenhäuser durch den Bund fehlt nach den bisher bekannt gewordenen Details die Nachhaltigkeit. „Der Bund will offenbar nur eine kurzfristig wirkende Millionenspritze setzen, weil er sich die notwendige Operation nicht zutraut“, erklärte Ministerin Steffens zur Vorstellung der Eckpunkte der Krankenhausfinanzierung durch den Bund. „Natürlich freue ich mich mit den Krankenhäusern über jeden Cent, den sie zusätzlich vom Bund erhalten, aber für eine faire und stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientierte Finanzierung der Krankenhäuser brauchen wir eine grundlegende Reform. Eine kurzfristige finanzielle Entlastung der Krankenhäuser hilft für den Moment, ändert aber am Grundproblem vieler Kliniken nichts", so Steffens weiter.

Der Bund dürfe beispielweise nicht länger zulassen, dass die Finanzierung der Krankenhäuser je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. „Der Bund muss endlich dafür sorgen, dass gleiches Geld für gleiche Leistung bezahlt wird. Nordrhein-Westfalen hat einen niedrigeren Landesbasisfallwert als andere Länder - das ist ungerecht und muss korrigiert werden.“

Forderungen der Länder wie

  • Patientinnen und Patienten vor medizinisch nicht indizierten Leistungen besser zu schützen und Qualität besser zu honorieren,
  • negative Effekte durch unangemessene Fallpauschalen (DRG) zu beseitigen, damit einzelne Krankenhäuser sich nicht auf besser finanzierte Leistungen konzentrieren und versuchen, Patientinnen und Patienten mit finanziell weniger attraktivem Behandlungsbedarf abzuweisen,
  • eine Kompatibilität der ambulanten und stationären Finanzierungssysteme herzustellen, um eine sektorenübergreifende Versorgung zu ermöglichen,

sind nach den jetzt vorgelegten Eckpunkten offenbar nicht aufgegriffen worden.

„Notwendige Strukturreformen bewusst auf unbestimmte Zeit zu vertagen, ist in der Gesundheitspolitik besonders unverantwortlich“, kritisiert Ministerin Steffens.

Den pauschalen Vorwurf des Bundesgesundheitsministers, die Länder würden sich nicht in ausreichendem Maße an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser beteiligen, wies Steffens für Nordrhein-Westfalen zurück. Trotz der bekannt schwierigen Finanzlage stelle das Land weiterhin unverändert rund 480 Millionen Euro zur Verfügung.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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