Ministerin Löhrmann: Standards sichern bundesweite Vergleichbarkeit des Abiturs / 399. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Hamburg

19. Oktober 2012
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Schulministerin Sylvia Löhrmann hat den Beschluss der Kultusminister­konferenz (KMK) zur Einführung von einheitlichen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife begrüßt.

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat den Beschluss der Kultusminister­konferenz (KMK) zur Einführung von einheitlichen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife begrüßt. „Um die Vergleichbarkeit bei der Abiturprüfung in ganz Deutschland zu gewährleisten, sind gemeinsame Standards notwendig. Diese wurden jetzt für die Kernfächer beschlos­sen. Damit ist die Debatte um ein bundesweites Zentralabitur hinfällig. Die Abituraufgaben der Länder werden sich nach den Standards richten. Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler wissen jetzt ganz klar, was im Abitur gefordert ist. Damit erleichtern wir gleichzeitig den Wechsel zwischen den Bundesländern“, erklärte Ministerin Löhrmann, die sich für diesen Weg der bundesweiten Bildungsstandards stark gemacht hatte.

Die KMK hat die Bildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathe­matik, Englisch und Französisch beschlossen. Sie wurden vom Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin entwickelt. Bildungsstandards für die Naturwissenschaften sollen im Anschluss vorbereitet werden.

Die ersten Abiturprüfungen auf Grundlage der neuen Standards für die Kernfächer werden 2017 geschrieben. Ministerin Löhrmann betonte, dass die Standards in NRW zügig in den Lehrplänen und Abiturvor­gaben umgesetzt werden, damit die Schulen sich auf die neuen Vorgaben einstellen und die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Abiturprüfung vorbereiten können. Dazu hat das IQB den Ländern Beispielaufgaben zur Verfügung gestellt.

Die Standards der KMK beschreiben für die Fächer Deutsch, Englisch und erste Fremdsprache ein Abschlussprofil der Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schullaufbahn verfügen müssen, um ein Hochschulstudium aufnehmen und erfolgreich ab­schließen zu können.

Die KMK hat auf ihrer Plenarsitzung in Hamburg außerdem eine ge­meinsame Initiative von Bund und Ländern zur Weiterentwicklung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Schulen beschlossen. Bund und Länder werden bei der Forschung und Evaluation von Sprachförderprogrammen kooperieren. Ziel der Initiative ist aus nord­rhein-westfälischer Sicht eine durchgängige Sprachbildung als Kern einer interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, die bei den Potenzialen der Kinder und Jugendlichen ansetzt. Dazu gehört bei­spielsweise die Wertschätzung natürlicher Mehrsprachigkeit. Ministerin Löhrmann: „Ich unterstütze diese Initiative und erwarte eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Konsequent wäre jetzt eine Initia­tive der Bundesregierung zur Aufhebung des Kooperationsverbots wie sie viele Länder und Verbände seit Langem fordern.“ Nordrhein-Westfalen wird im Lenkungsausschuss des Programms vertreten sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schulen bei einer durch­gängigen Sprachförderung mit 3.000 Integrationsstellen und 567 wei­teren Stellen zur Sprachförderung in Haupt- und Gesamtschulen. Die kommunalen Integrationszentren unterstützen die Schulen bei der Antragstellung und Umsetzung.

Die KMK hat ebenfalls das gemeinsame Bestreben aller Länder bekräf­tigt, gleichermaßen die Qualität der Lehrerausbildung und die möglichst weitgehende gegenseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen (Masterabschlüsse, Erste und Zweite Staatsprüfungen) zu sichern. Um eine noch konsequentere Umsetzung der bestehenden KMK-Beschlüsse zur Lehrerausbildung und zur Abschlussanerkennung zu gewährleisten, sollen bis März 2013 gemeinsame Umsetzungsrichtlinien erarbeitet werden. Auf dieser Basis sollen die Länder dann bis Ende 2014 ihre jeweiligen Regelungen und Verfahren überprüfen und erforderlichenfalls anpassen.

Ministerin Löhrmann unterstützt den Beschluss: „In Nordrhein-Westfalen werden die Beschlüsse der KMK zur Abschlussanerkennung bereits heute konsequent umgesetzt. Soweit dies noch nicht bundesweit der Fall sein sollte, sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um die bun­desweite Mobilität von Studienabsolventinnen und -absolventen sowie von Lehrerinnen und Lehrern weiter zu verbessern.“


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