Minister Schneider: Weihnachtsgeld wieder stabilisiert /Arbeitsministerium informiert unter www.tarifregister.nrw.de

18. Oktober 2013
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In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder 13. Monatseinkommen vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Nachdem es in früheren Jahren zu erheblichen Kürzungen gekommen war, stellte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider nun fest, „dass sich das Weihnachtsgeld wie auch tarifliche Sonderzahlungen wieder stabilisiert haben.“ Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Im Floristikgewerbe beispielsweise werden 15 Prozent des Monatseinkommens gezahlt. Der Tarifvertrag für das Baugewerbe sieht ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens. In Apotheken, im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei den Brauereien wird ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder 13. Monatseinkommen vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Nachdem es in früheren Jahren zu erheblichen Kürzungen gekommen war, stellt NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider nun fest, „dass sich das Weihnachtsgeld wie auch tarifliche Sonderzahlungen wieder stabilisiert haben.“

Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Im Floristikgewerbe beispielsweise werden 15 Prozent des Monatseinkommens gezahlt. Der Tarifvertrag für das Baugewerbe sieht ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens. In Apotheken, im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei den Brauereien wird ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.

Im Groß- und Außenhandel ist tarifvertraglich eine Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen, im privaten Omnibusgewerbe sind es je nach Betriebszugehörigkeit 500 bis 790 Euro.

In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk und das Konditorenhandwerk ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen.

Anspruch auf die Zahlung von tariflichem Weihnachtsgeld oder einer Sonderzahlung haben nur diejenigen, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen. Dies bedeutet, dass Beschäftigte in einer Gewerkschaft und Unternehmen in einem Arbeitgeberverband organisiert sein müssen.

Einzelheiten über das Weihnachtsgeld aus 82 ausgewählten Branchentarifverträgen hat das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit gestellt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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