Minister Schneider und Ministerin Steffens: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern muss geschlossen werden / 22 Prozent Entgeltunterschied in NRW

19. März 2014
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Frauen werden für die gleiche Arbeit nach wie vor deutlich schlechter bezahlt als Männer. „Diese Lohnlücke ist durch nichts gerechtfertigt und muss endlich geschlossen werden”, erklärten Emanzipations-Ministerin Barbara Steffens und Arbeitsminister Guntram Schneider im Vorfeld des „Equal-Pay-Days” am 21. März dieses Jahres. „In NRW verdienen Frauen statistisch 22 Prozent weniger als Männer. Gerade Alleinverdienenden droht durch diese unangemessene Bezahlung die Altersarmut”, mahnte Schneider. Bei der Rente ergebe sich im Vergleich zu Männern heute bereits eine Lücke von rund 60 Prozent.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilen mit:

Frauen werden für die gleiche Arbeit nach wie vor deutlich schlechter bezahlt als Männer. „Diese Lohnlücke ist durch nichts gerechtfertigt und muss endlich geschlossen werden”, erklärten Emanzipations-Ministerin Barbara Steffens und Arbeitsminister Guntram Schneider im Vorfeld des „Equal-Pay-Days” am 21. März dieses Jahres. „In NRW verdienen Frauen statistisch 22 Prozent weniger als Männer. Gerade Alleinverdienenden droht durch diese unangemessene Bezahlung die Altersarmut”, mahnte Schneider. Bei der Rente ergebe sich im Vergleich zu Männern heute bereits eine Lücke von rund 60 Prozent.

„Der Unterschied im Entgelt zeigt, dass die beruflichen Chancen von Männern und Frauen noch immer sehr ungleich verteilt sind. Die Lohnlücke zwischen Akademikern und Akademikerinnen von 28 Prozent zeigt, dass selbst eine hervorragende berufliche Qualifikation Frauen nicht vor Lohnbenachteiligung schützt”, betonte Ministerin Steffens. „Deshalb müssen endlich gesetzliche Regelungen gegen Lohndiskriminierung geschaffen werden”, so Steffens weiter.

Schwerpunktthema des diesjährigen Equal-Pay-Days ist „... und raus bist du? Minijobs und Teilzeit nach Erwerbspausen“. Schneider wies daraufhin, dass in NRW aktuell rund 1,7 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt sind. Diese seien zu knapp 2/3  weiblich besetzt. Vorschläge, ausgerechnet Minijobs vom flächendeckenden Mindestlohn auszunehmen, würden die Lohnlücke weiter erhöhen und seien frauendiskriminierend, so Ministerin Barbara Steffens. Unter anderem ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit würde hingegen helfen, die Lohnlücke zu schließen, ergänzte Minister Schneider.

Ministerin Steffens wies darauf hin, dass sich Minijobs im Leben von Frauen häufig als berufliche Sackgasse erweisen würden. Minijobberinnen sollten keinesfalls die Möglichkeit eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus dem Auge verlieren.

Über die Rechte im Minijob informiert die aktuelle Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin”, die vom Land gefördert wurde. Herausgeberin ist die Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbüros.

Mit der vor gut einem Jahr gestarteten Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ bietet das Arbeitsministerium konkrete Unterstützung für prekär Beschäftigte an. Unter anderem wurde unter 0211/855-3111 die Hotline „Faire Arbeit“ eingeführt, die speziell zu Minijobs, Leiharbeit und auskömmlichen Löhnen informiert. In Bielefeld, Dortmund, Duisburg und dem Kreis Unna wurden zudem Modellprojekte mit Betrieben zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfolgreich erprobt. Innerhalb des letzten Jahres haben demnach über ein Drittel aller beteiligten Betriebe einen Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt.

Weitere Informationen und ein Filmspot zu Entgeltgleichheit sind auch abrufbar unter
http://www.landderfairenarbeit.nrw.de/initiative/termine/anzeigen/events/equal-pay-day-2014

Die Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin” ist zu bestellen bei der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW, Kasernenstr. 6, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 – 5814383, E-Mail: info@frauenbueros-nrw.de

Bei Nachfragen werden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 sowie die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211/8618-4340.

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