Minister Schneider: Talente und Fähigkeiten der eingewanderten Fachkräfte werden gebraucht / IT.NRW zählt in NRW von April bis Dezember 2012 2.538 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

8. September 2013
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Die Chancen, die Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen durch die neuen Anerkennungsgesetze in NRW haben, werden genutzt. Erste Zahlen auf Basis des Bundesanerkennungsgesetzes zeigen, dass zahlreiche Menschen bereits von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer mitgebrachten Qualifikationen Gebrauch machen. Insgesamt 2.538 Anträge auf Anerkennung von ausländischen Abschlüssen gingen laut der zuständigen statistischen Landesbehörde Information und Technik Nordrhein-Westfalen in der Zeit von April bis Dezember 2012 bei den zuständigen Stellen in Nordrhein-Westfalen ein. Gut 1.500 Anträge wurden im Bereich der Medizinischen Gesundheitsberufe gestellt (Ärzte/innen, Krankenpfleger/innen). Knapp 50 Prozent der Antragsteller verfügten über die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates. Gut 1.600 Anträge wurden bereits entschieden – in 1.209 Fällen wurde die vollständige Gleichwertigkeit mit einer deutschen Qualifikation festgestellt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die Chancen, die Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen durch die neuen Anerkennungsgesetze in NRW haben, werden genutzt. Erste Zahlen auf Basis des Bundesanerkennungsgesetzes zeigen, dass zahlreiche Menschen bereits von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer mitgebrachten Qualifikationen Gebrauch machen.

Insgesamt 2.538 Anträge auf Anerkennung von ausländischen Abschlüssen gingen laut der zuständigen statistischen Landesbehörde Information und Technik Nordrhein-Westfalen in der Zeit von April bis Dezember 2012 bei den zuständigen Stellen in Nordrhein-Westfalen ein. Gut 1.500 Anträge wurden im Bereich der Medizinischen Gesundheitsberufe gestellt (Ärzte/innen, Kranken-pfleger/innen). Knapp 50 Prozent der Antragsteller verfügten über die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates. Gut 1.600 Anträge wurden bereits entschieden – in 1.209 Fällen wurde die vollständige Gleichwertigkeit mit einer deutschen Qualifikation festgestellt.

„Wir sind auf dem richtigen Weg“, kommentierte Arbeitsminister Guntram Schneider die Zahlen. Er machte allerdings deutlich, dass nur ein erster Schritt getan worden sei. Dass Bürgerinnen und Bürger mit einem ausländischen Abschluss vom Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren Gebrauch machen sei positiv, er formulierte aber auch einen Appell in Richtung der Menschen, die über einen Abschluss aus dem Ausland verfügen, bislang aber noch kein Anerkennungsverfahren in Anspruch genommen haben: „Wir in Nordrhein-Westfalen brauchen Ihre Talente und Fähigkeiten. Nutzen Sie daher die Möglichkeiten der Anerkennungsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen!“

Bereits heute sei regional und auf bestimmte Branchen bezogen ein erhöhter Fachkräftebedarf festzustellen. „Wir setzen auf viele verschiedene Bausteine, um dieser Herausforderung zu begegnen, so zum Beispiel die Fachkräfteinitiative des Landes und die Möglichkeit zur Nachqualifizierung durch den Bildungsscheck NRW“, erklärte Minister Schneider.


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