Minister Schneider: Mängel bei Röntgenuntersuchungen während Nacht- und Wochenenddiensten / Arbeitsschutz kontrolliert 127 Röntgeneinrichtungen in NRW

18. Juni 2013
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Bei jeder dritten Röntgenuntersuchung (31 Prozent) mit einem Computertomographen (CT) sind nachts oder am Wochenende Ärztinnen und Ärzte tätig, die nicht über die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde verfügen. Dies ist ein Ergebnis einer Überprüfung durch Beschäftigte der nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzverwaltung im Auftrag des Arbeitsministeriums. „Wir hatten Hinweise bekommen, dass in den Nacht- und Wochenenddiensten in Röntgenabteilungen von Krankenhäusern teilweise kein fachkompetentes Personal im Einsatz ist“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf zur Vorstellung der Ergebnisse. „Eine Untersuchung mit dem Computertomographen ist mit einer vergleichsweise hohen Strahlenbelastung verbunden. Deshalb haben wir in einer ersten Aktion die Hälfte der in NRW-Krankenhäusern betriebenen CT überprüft.“

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Bei jeder dritten Röntgenuntersuchung (31 Prozent) mit einem Computertomographen (CT) sind nachts oder am Wochenende Ärztinnen und Ärzte tätig, die nicht über die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde verfügen. Dies ist ein Ergebnis einer Überprüfung durch Beschäftigte der nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzverwaltung im Auftrag des Arbeitsministeriums.

„Wir hatten Hinweise bekommen, dass in den Nacht- und Wochenenddiensten in Röntgenabteilungen von Krankenhäusern teilweise kein fachkompetentes Personal im Einsatz ist“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf zur Vorstellung der Ergebnisse. „Eine Untersuchung mit dem Computertomographen ist mit einer vergleichsweise hohen Strahlenbelastung verbunden. Deshalb haben wir in einer ersten Aktion die Hälfte der in NRW-Krankenhäusern betriebenen CT überprüft.“

Die festgestellten Mängel reichen von Fällen, in denen versäumt wurde, den Nachweis der Fachkunde fristgerecht zu aktualisieren, bis hin zu Fällen, in denen keinerlei Strahlenschutz-Fachkunde vorlag. Minister Schneider: „Diese Ergebnisse sind besorgniserregend, auch wenn sie nicht den Rückschluss zulassen, dass Patienten oder Beschäftigte geschädigt wurden. Klar ist aber, dass alle an den CT-Untersuchungen beteiligten Ärztinnen und Ärzte über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen müssen.“

Weitere Ergebnisse der Überprüfungen in 127 Einrichtungen mit CT:

• Auch bei der Teleradiologie wurden Mängel festgestellt: 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, welche die Patientenbetreuung vor Ort vornahmen, hatten nicht die notwendigen Strahlenschutzkenntnisse.

• Darüber hinaus fehlte bei jedem vierten CT (25 Prozent), mit dem Teleradiologie durchgeführt wird, die behördliche Zulassung.

• In 40 Prozent der Fälle gab es Mängel bei der notwendigen Dokumentation der Röntgenuntersuchungen.

• Positiv fiel auf, dass bei fast 90 Prozent des Assistenzpersonals die erforderliche Fachkompetenz vorlag.

Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen kontrollieren die Arbeitsschutzbehörden nun auch die restlichen Einrichtungen in NRW. Darüber hinaus überprüfen die Arbeitsschützer zeitnah, ob die festgestellten Mängel behoben sind und die Betriebsabläufe so umgestellt wurden, dass es künftig nicht mehr zu Mängeln kommt. Es zeigt sich bereits, dass die Nachfrage zur Qualifizierung durch Teilnahme an den notwendigen Strahlenschutzkursen derzeit zugenommen hat.

Auch wollen die Kliniken die Möglichkeiten der Teleradiologie verstärkt nutzen, weil damit sichergestellt werden kann, dass auch nachts und am Wochenende ein verantwortlicher Röntgenfacharzt verfügbar ist. Bei der Teleradiologie steht ein Röntgenfacharzt über eine Datenleitung mit dem Arzt und dem Assistenzpersonal am Untersuchungsort in Verbindung. Der Röntgenfacharzt trifft dabei alle maßgeblichen Entscheidungen und kann gleichzeitig die Untersuchungen an mehreren Orten betreuen.
Wegen der Brisanz hat NRW auch alle anderen Bundesländer über die Ergebnisse informiert.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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