Minister Schneider: Kurzarbeitergeld wieder für 24 Monate möglich machen

24. Oktober 2012
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Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider hat die Bundesregierung aufgefordert, mit einer entsprechenden Rechtsverordnung die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wie­der auf 24 Monate zu verlängern. „Die Kurzarbeit war während der letz­ten großen Krise das zentrale Instrument, mit dem verhindert wurde, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland eingebrochen ist – übrigens im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern“, sagte Schneider in Düs­seldorf.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider hat die Bundesregierung aufgefordert, mit einer entsprechenden Rechtsverordnung die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wie­der auf 24 Monate zu verlängern. „Die Kurzarbeit war während der letz­ten großen Krise das zentrale Instrument, mit dem verhindert wurde, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland eingebrochen ist – übrigens im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern“, sagte Schneider in Düs­seldorf.

Der Minister betonte, dass die meisten Betriebe die Möglichkeit einer längeren Kurzarbeit aktuell zwar noch nicht brauchten. Aber schon jetzt sehe die Auftragslage für viele Unternehmen alles andere als rosig aus. „Und wir müssen leider davon ausgehen, dass die Konjunktur noch weiter nachlässt“, sagte Schneider. „Deshalb muss für die Betriebe das wichtige Instrument der Kurzarbeit zur Sicherung der Beschäftigung wieder dauerhafter möglich sein – dafür muss die Bundesregierung rasch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen“, erklärte der Mi­nister.

Zurzeit ist die Kurzarbeit auf sechs Monate beschränkt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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