Minister Schneider: Kabinett billigt Gesetzentwurf des Arbeitsministers zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

24. Oktober 2012
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Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen soll in Nordrhein-Westfalen einfacher werden. Dafür sorgt der jetzt vom NRW-Kabinett gebilligte Entwurf für ein Landesanerkennungsgesetz, den Ar­beitsminister Guntram Schneider vorgelegt hat. Der Entwurf wird nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt: „Wir hoffen, dass wir das Gesetz in wenigen Monaten verabschieden können, so dass wir schon ab dem Frühjahr 2013 die ersten Berufsanerkennungen vornehmen können“, so Schneider.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen soll in Nordrhein-Westfalen einfacher werden. Dafür sorgt der jetzt vom NRW-Kabinett gebilligte Entwurf für ein Landesanerkennungsgesetz, den Ar­beitsminister Guntram Schneider vorgelegt hat. Der Entwurf wird nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt: „Wir hoffen, dass wir das Gesetz in wenigen Monaten verabschieden können, so dass wir schon ab dem Frühjahr 2013 die ersten Berufsanerkennungen vornehmen können“, so Schneider.

Mit dem Gesetzentwurf des Landes werden 163 landesrechtlich gere­gelte Berufe erfasst, wie z. B. Ingenieure, Architekten oder Erzieher. „Durch den Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes möchten wir ein klares, einheitliches und faires Verfahren definieren, das zu einer ra­schen und systematischen Berufsanerkennung führt. Dazu gehört das Versprechen an die Betroffenen, das das Anerkennungsverfahren in­nerhalb von drei Monaten abgeschlossen ist“, so Minister Schneider.

NRW ist eines der ersten Länder, das nun in die parlamentarische Be­ratung geht. Zuvor hatte bereits der Bund ein Bundesanerkennungsge­setz beschlossen, das aber bundesrechtlich geregelte Berufe, in erster Linie die Handwerksberufe und die IHK-Berufe (z. B. Maurer und Industriekaufleute) aber auch Ärzte betrifft.

Zentraler Bestandteil des NRW-Systems ist die Beratung der Migrantin­nen und Migranten. „Wir wollen für die Migrantinnen und Migranten den höchstmöglichen Erfolg der Anerkennungsverfahren sicherstellen“, so der Landesarbeitsminister. In zunächst über 60 Beratungsstellen zur Beruflichen Entwicklung werden 90 Beraterinnen und Berater berufliche Möglichkeiten sondieren und auch Alternativen vorschlagen, falls ein Anerkennungsantrag wenig Aussicht auf Erfolg hat. Minister Schneider: „Mit der Weiterentwicklung bestehender Beratungsangebote stellen wir in Nordrhein-Westfalen sicher, dass Migrantinnen und Migranten im An­erkennungsprozess nicht alleine gelassen werden.“

Mehrere zehntausend Einwanderinnen und Einwanderer verfügen in Nordrhein-Westfalen über qualifizierte Berufsabschlüsse, die hierzu­lande nicht anerkannt sind. Darunter sind Fachkräfte, die dringend ge­braucht werden.

„Mit unserem Landesanerkennungsgesetz schaffen wir in Nordrhein-Westfalen die Grundlage, um in Zeiten eines wachsenden Fachkräfte­mangels ausländische Qualifikationen besser nutzen zu können“, so Minister Schneider.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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