Minister Schneider: Damit Menschen mit Behinderungen nicht vor Barrieren stehen

27. März 2014
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Wie können Städte und Gemeinden die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention praktisch umsetzen? Sozialminister Guntram Schneider will dazu Anregungen für konkrete Planungsstrategien geben. „Vor Ort entscheidet sich, ob Menschen mit Behinderungen Teilhabechancen haben oder vor Barrieren stehen“, sagte Schneider in Siegen zur Eröffnung der europäischen Konferenz ,Inklusive Gemeinwesen planen´.

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Arbeitshilfe für Kommunen: „Inklusive Gemeinwesen planen“

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Wie können Städte und Gemeinden die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention praktisch umsetzen? Sozialminister Guntram Schneider will dazu Anregungen für konkrete Planungsstrategien geben. „Vor Ort entscheidet sich, ob Menschen mit Behinderungen Teilhabechancen haben oder vor Barrieren stehen“, sagte Schneider heute in Siegen zur Eröffnung der europäischen Konferenz ,Inklusive Gemeinwesen planen´.

Niemand dürfe aufgrund einer Behinderung von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Rathäusern und Volkshochschulen oder öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen werden, so der Minister. Als Orientierungshilfe für die Kommunen hat Minister Schneider deshalb das bundesweit einzigartige Handbuch ,Inklusive Gemeinwesen planen´ vorgestellt:

„Patentrezepte gibt es zwar nicht. Entscheidend ist aber, dass Menschen mit Behinderungen bei allen Planungen von Anfang an eingebunden werden, damit sie ihre Interessen vertreten können“, so Schneider weiter. Die Arbeitshilfe biete den Kommunen vielfältige Anregungen von der systematischen Erhebung des Ist-Zustandes über die Einleitung von Verfahren zur Betroffenenbeteiligung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten auf dem Weg zur Inklusion.

Das Handbuch solle die Kommunen vor allem ermutigen, Betroffene, Verbände, Politik, Verwaltungen und Soziale Dienste an einen Tisch zu bringen. Minister Schneider: „Wir wollen schrittweise den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft gehen, in der die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden. Das wird uns nur gemeinsam gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“

„Dabei wird man viele Fragen diskutieren müssen, denn die Bordsteinkante kann für die Rollstuhlfahrerin ein Hindernis darstellen, für den blinden Menschen aber eine Orientierungshilfe. Allein dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache in alle kommunalen Planungen einzubeziehen“, sagte Minister Schneider.

Nordrhein-Westfalen, so der Minister weiter, gehöre zu den Regionen Europas, in denen die Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene schon vergleichweise breit diskutiert und aufgegriffen werde. Allerdings gebe es in den Kommunen auch noch viele Unsicherheiten zur konkreten Umsetzung und Ausgestaltung der Konvention.

Deshalb habe das Sozialministerium das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen – „eine Ideenschmiede für die Inklusion in NRW“, so Minister Schneider – beauftragt, diese Arbeitshilfe zu entwickeln. Begleitet wurde dies durch eine Arbeitsgruppe, in welcher der Landesbehindertenrat, der Landesbehindertenbeauftragte, die Freie Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände sowie verschiedene Ministerien vertreten waren.

Das Handbuch „Inklusive Gemeinwesen planen“ steht auf der Internetseite des Sozialministeriums zum Download zur Verfügung und kann dort auch kostenfrei bestellt werden: www.mais.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon: 0211 855-3118.

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