Minister Remmel: Wir modernisieren die Jagd und stärken zugleich den Natur- und Tierschutz

16. September 2014
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Die Landesregierung hat den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt und damit den Weg für die Verbändeanhörung frei gemacht. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. „Das neue Gesetz hat zum Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorlage der Eckpunkte in Düsseldorf. „Es geht darum, die Jagd als Praxis mit viel Tradition und breiter gesellschaftlicher Verankerung zu bewahren. Dies wird auf Dauer aber nur gelingen, wenn sich die jagdlichen Regelungen und damit auch die jagdliche Praxis an die heutigen Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf Tier- und Naturschutz anpassen.“

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Entwurf des neuen Ökologischen Jagdgesetzes vorgelegt – Dialog-Prozess hat viele strittige Punkte ausgeräumt

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Landesregierung hat den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt und damit den Weg für die Verbändeanhörung frei gemacht. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. „Das neue Gesetz hat zum Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorlage der Eckpunkte in Düsseldorf. „Es geht darum, die Jagd als Praxis mit viel Tradition und breiter gesellschaftlicher Verankerung zu bewahren. Dies wird auf Dauer aber nur gelingen, wenn sich die jagdlichen Regelungen und damit auch die jagdliche Praxis an die heutigen Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf Tier- und Naturschutz anpassen.“ In der Vergangenheit hatte es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählen unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die übermäßige Fütterung.

Die Eckpunkte des neuen Ökologischen Jagdgesetzes sind das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Umwelt-, Tierschutz- und Jagdverbänden sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. „Der Dialog-Prozess war ein wichtiger Schritt, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen, Vorurteile auszuräumen und sich bei strittigen Punkten anzunähern. Deshalb war der Prozess ein Erfolg, auch wenn am Schluss einige strittige Punkte übrig blieben“, sagte Minister Remmel.

Für Minister Remmel steht außer Frage, dass die Jagd auch weiterhin als gelebte Tradition in die Zukunft geht. Gleichzeitig wird sie einen Beitrag für das Gleichgewicht der Artenvielfalt in den Wäldern und vielfältigen Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens leisten müssen: „Der Zweck der Jagd hat sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert. Das findet seinen Ausdruck im neuen Gesetz, indem ein Schwerpunkt nunmehr auf den Schutz von Wald und Wildtieren und weniger auf den einzelnen Abschuss und das Erlangen von Trophäen liegt. Der Stellenwert von Tierschutz und Artenvielfalt hat in unserer Gesellschaft deutlich an Bedeutung gewonnen. Ein modernes Jagdgesetz muss dem gerecht werden“, erklärte Remmel.

Das neue Ökologische Jagdgesetz wird sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

Tierschutz verbessern
Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz im Jahre 2002 hat die Bedeutung des Tierschutzes zugenommen. Durch die Novelle des Jagdgesetzes soll deshalb auch in der Jagd der Tierschutz verbessert werden. Praktiken, die aus heutiger Sicht mit dem Tierschutz nicht mehr vereinbar sind, sollen künftig untersagt werden. Hierzu zählen etwa die Fallenjagd mit Totschlagfallen, die Baujagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten.

Der Abschuss von Hunden soll nur noch in absoluten Ausnahmen möglich sein, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt.

Artenschutz stärken
Die Erhaltung der Artenvielfalt in unserer Natur ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Besonders die Naturschutzgebiete unseres Landes sind für die Artenvielfalt von besonderer Bedeutung. Hierbei steht die Einhaltung des Schutzziels für jedes einzelne Schutzgebiet im Vordergrund. Die örtlichen Behörden verständigen sich hierbei über die notwendigen Einschränkungen der Jagd zum Schutz von Tieren und Pflanzen. Die Verbesserung der Entwicklung heimischer Arten hat Vorrang vor jagdlichen Interessen.

Der Katalog der jagdbaren Arten, der noch aus den 1970er Jahren stammt, wird  in Nordrhein-Westfalen neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert. Arten wie Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel dürfen auch weiterhin nicht bejagt werden. Sie werden nun aber auch formell aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Neu aufgenommen in die Liste wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink).

Bei Veränderung der Bestandssituation der Arten kann der Katalog der jagdbaren Arten angepasst werden.

Waldschutz sichern
Wälder übernehmen wichtige Funktionen für Mensch und Tier. Sie speichern Wasser, bieten Lebens- und Erholungsraum und liefern den wertvollen Rohstoff Holz. Durch zu hohe Wildbestände entstehen in den Wäldern große Verbiss- und Schälschäden. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes.

So sollen Jägerinnen und Jäger sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Jagdbehörden werden nur noch unterstützend oder ergänzend tätig.

Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden. In winterlichen Notzeiten können die Jägerinnen und Jäger den Wildtieren weiterhin mit Heu über den Winter helfen. Eine intensive Fütterung wird es aber künftig nicht mehr geben, da diese dem Wald mehr schadet als nützt.

Weiterhin ist vorgesehen, eigene Munitionsvorschriften in NRW einzuführen, um die Umwelt sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Bleibelastung zu schützen.

Weitere Informationen zum Ökologischen Landesjagdgesetz NRW finden Sie hier: www.umwelt.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon: 0211 4566-294.

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