Minister Remmel: Förderung von Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft werden gut angenommen

20. Mai 2013
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Ab sofort können Landwirtinnen und Landwirte in NRW ihre Anträge für die Förderung von Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen sowie zum Öko-Landbau und für Tierschutzmaßnahmen stellen. „Unsere Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen tier-, umwelt- und klimagerecht weiter zu entwickeln und den natürlichen Reichtum unserer NRW-Landschaften zu bewahren“, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. „Unsere Angebote finden einen regen Zuspruch, das zeigt, wir befinden uns damit auf dem richtigen Weg.“ Im vergangenen Jahr wurden etwa 43,5 Millionen Euro an Fördermitteln an die rund 15.000 teilnehmenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Ab sofort können Landwirtinnen und Landwirte in NRW ihre Anträge für die Förderung von Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen sowie zum Öko-Landbau und für Tierschutzmaßnahmen stellen. „Unsere Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen tier-, umwelt- und klimagerecht weiter zu entwickeln und den natürlichen Reichtum unserer NRW-Landschaften zu bewahren“, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. „Unsere Angebote finden einen regen Zuspruch, das zeigt, wir befinden uns damit auf dem richtigen Weg.“

Im vergangenen Jahr wurden etwa 43,5 Millionen Euro an Fördermitteln an die rund 15.000 teilnehmenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt. Der Förderumfang betrug bei den Agrarumweltmaßnahmen etwa 230.000 Hektar (rund 15 Prozent der in NRW landwirtschaftlich genutzten Fläche) und bei den Tierschutzmaßnahmen rund 152.500 Großvieheinheiten. Die Förderung erfolgt mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes auf der Grundlage des NRW-Programms Ländlicher Raum, das ins Schlussjahr der Förderperiode 2007-2013 geht.

„Wir befinden uns mitten in der Diskussion zur EU-Agrarreform und in der Vorbereitung auf die neue Förderperiode 2014 bis 2020“, so Minister Remmel. „Wir setzen uns bei der EU dafür ein, dass die Gelder für den ländlichen Raum und damit auch für die Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie für den ökologischen Landbau nicht gekürzt, sondern erhöht werden. In jedem Fall werden wir, trotz aller noch bestehenden Unsicherheiten, auch im nächsten Jahr ein kontinuierliches Förderangebot in Nordrhein-Westfalen anbieten.“

Neuanträge können in diesem Jahr für folgende Maßnahmen gestellt werden:

  • ­Umstellung auf den ökologischen Landbau
  • ­Extensive Nutzung von Dauergrünland
  • ­Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge
  • ­Anlage von Blühstreifen
  • ­Anbau von Zwischenfrüchten
  • ­Anlage von Uferrandstreifen auf Ackerflächen
  • ­Zucht vom Aussterben bedrohter Haustierrassen
  • ­Vertragsnaturschutz
  • ­Weidehaltung von Milchvieh
  • ­Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh

Auslaufende Bewilligungen können in NRW auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Eine Option auf Verlängerung haben alle bewilligten Grundanträge aus 2008, deren fünfjährige Laufzeit mit dem 30. Juni 2013 endet. Neuanträge und Verlängerungsanträge können ab sofort beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter bzw. für den Vertragsnaturschutz ab Anfang Mai bei den unteren Landschaftsbehörden gestellt werden. Antragsschluss ist der 30. Juni 2013. Der erste Einstieg in die Agrarumweltmaßnahmen, in den Öko-Landbau und in die Tierschutzmaßnahmen wird jeweils für 5 Jahre bewilligt.

Die Förderung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes ist auch Thema der Sommertour 2013 von Minister Remmel zum Thema „Land.Leben.NRW“. Remmel: „Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes mit starken grünen Regionen und einer Wirtschaftsstruktur, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt. Die ländlichen Regionen bieten viele Chancen und Möglichkeiten. Sie sind aber auch vielfältigen Herausforderungen und Problemen ausgesetzt.“ Dazu gehören die Bewältigung des demografischen Wandels und anderer Fragen der Infrastruktur und der Arbeitsplätze. Aber auch Fragen, wie der ländliche Raum den Klimawandel meistern kann, eine nachhaltige Landwirtschaft, der Erhalt der Artenvielfalt oder Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Auf der dritten Station der Sommertour 2013 wird Minister Remmel am Mittwochnachmittag (22. Mai 2013, 16.30 Uhr) im Schlösschen der Be-zirksregierung Düsseldorf den Lebensmittelhandwerkerpreis „Meister-Werk NRW“ verleihen. Im Fokus stehen dabei handwerkliche Betriebe aus dem Bäcker- und Metzgerhandwerk aus ganz Nordrhein-Westfalen. Mehr Infos zum „MeisterWerk NRW“ Preis sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/markt_und_absatz/wettbewerb_meisterwerk_nrw/index.php.

Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung von Agrarumwelt- oder Tierschutzmaßnahmen sind abrufbar unter www.landwirtschaftskammer.de. Weitere Informationen sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de, zur Sommertour unter www.landleben.nrw.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

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