Minister Laumann: Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ Inklusion vor Ort gestalten

300-mal 2.000 Euro für Inklusionsprojekte – Minister will Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken

10. Juli 2020
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit dem neuen „Inklusionsscheck NRW“ möchte Sozialminister Karl-Josef Laumann lokale Initiativen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort unterstützen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit dem neuen „Inklusionsscheck NRW“ möchte Sozialminister Karl-Josef Laumann lokale Initiativen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort unterstützen. Gleichzeitig soll der Inklusionsscheck dazu beitragen, das Bewusstsein für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Hierfür stellt die Landesregierung 300-mal 2.000 Euro zur Verfügung.
 
„Der Inklusionsscheck ist mir eine Herzensangelegenheit“, sagte Minister Laumann. „Wir wollen kreative, innovative oder einfach sinnvolle Initiativen fördern, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen vor Ort voranbringen. Damit unterstützen wir den Wandel zu einer inklusiven Gesellschaft.“ Die finanzielle Unterstützung könne unkompliziert beantragt werden und die Förderung komme direkt bei den Menschen an, betonte der Minister.
 
Gefördert werden können vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit: beispielsweise inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen.
 
Wichtig ist, dass sich diese Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinden und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden. Die Förderbedingungen sind flexibel: So kann beispielsweise ein Verein oder eine Initiative innerhalb eines Jahres auch für zwei verschiedene Maßnahmen Förderung beantragen. Oder es können auch mehrere Initiativen für ein gemeinsames Projekt, beispielsweise eine gemeinsame Veranstaltung, Fördermittel beantragen und diese zusammenlegen.
 
Die Fördermittel können ab sofort unkompliziert unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Inklusionsscheck NRW, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren und die zugrundeliegende Förderrichtlinie des Ministeriums.
 

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