Minister Kutschaty erhält aus den Niederlanden und Belgien Rückenwind für seine Reformvorhaben und vereinbart stärkere Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Kriminalität

18. Februar 2013
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NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat sich am 18. Februar 2013 im Büro für Euregionale Zusammenarbeit (BES) in Maastricht mit seinen Amtskollegen aus den Niederlanden, Ivo Willem Opstelten, und Belgien, Annemie Turtelboom, getroffen und für seine großen Reformvorhaben viel Zuspruch erfahren. Kutschaty fordert zum einen eine Reform des Sanktionenrechts, durch die Strafen individueller und effektiver werden sollen. So sollen zum Beispiel gemeinnützige Arbeit und Führerscheinentzug demnächst als vom Gericht verhängte Strafe ausgesprochen werden können. Minister Kutschaty: „Strafen müssen abschrecken und effektiv sein. Im Einzelfall kann der Entzug des Führerscheins sehr viel schmerzhafter sein, als eine Geldstrafe. Wir sollten unseren Gerichten daher ermöglichen, die Strafe auszusprechen, die sie für angemessen halten. Belgien und die Niederlande haben sehr gute Erfahrungen mit alternativen Strafen gemacht. Warum soll das bei uns nicht auch funktionieren?"

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Das Justizministerium teilt mit:

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat sich am heutigen Montag im Büro für Euregionale Zusammenarbeit (BES) in Maastricht mit seinen Amtskollegen aus den Niederlanden, Ivo Willem Opstelten, und Belgien, Annemie Turtelboom, getroffen und für seine großen Reformvorhaben viel Zuspruch erfahren.

Kutschaty fordert zum einen eine Reform des Sanktionenrechts, durch die Strafen individueller und effektiver werden sollen. So sollen zum Beispiel gemeinnützige Arbeit und Führerscheinentzug demnächst als vom Gericht verhängte Strafe ausgesprochen werden können. Minister Kutschaty: „Strafen müssen abschrecken und effektiv sein. Im Einzelfall kann der Entzug des Führerscheins sehr viel schmerzhafter sein, als eine Geldstrafe. Wir sollten unseren Gerichten daher ermöglichen, die Strafe auszusprechen, die sie für angemessen halten. Belgien und die Niederlande haben sehr gute Erfahrungen mit alternativen Strafen gemacht. Warum soll das bei uns nicht auch funktionieren?"

Zum anderen erarbeitet das NRW-Justizministerium derzeit einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Dadurch könnten illegal tätige Unternehmen selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Bislang kann man in Deutschland nur natürliche Personen vor Gericht stellen. Alle europäischen Nachbarländer verfügen bereits über Möglichkeiten, auch Unternehmen selbst mit den Mitteln des Strafrechts zu belangen. Kutschaty erklärt: „Wer seinen Müll nicht illegal im Rhein entsorgt, muss effektiv vor krimineller Konkurrenz geschützt werden. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn kriminelle Unternehmen die ehrlichen Firmen vom Markt verdrängen.“

Der niederländische Minister für Sicherheit und Justiz, Opstelten, und seine belgische Amtskollegin Turtelboom unterstützen den nordrhein-westfälischen Justizminister bei seinen Reformplänen. Sie betonten, dass ihre Länder mit ähnlichen Reformen bereits seit Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die niederländischen, belgischen und deutschen Ermittlungsbehörden in den Euregios Maas-Rhein und Rhein-Maas-Nord bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität noch intensiver zusammenarbeiten. In dieser Grenzregion kooperieren Polizei und Justiz bereits heute eng, unter anderem unter der Regie des auf Initiative der Niederlande gegründeten Büros für Euregionale Zusammenarbeit (BES) in Maastricht. Opstelten, Turtelboom und Kutschaty haben nun vereinbart, diese Zusammenarbeit weiter zu optimieren.

Mithilfe des BES soll die Abstimmung vor Ort und der Austausch von Informationen und Erfahrungen intensiviert werden, um bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität rascher aktiv zu werden. Niederländische, belgische und deutsche Vertreter von Polizei und Justiz arbeiten hierzu eng zusammen, insbesondere zu den Themen mobile Straftäter, Wohnungseinbrüche, Drogenkriminalität, Menschenhandel, Car- und Homejacking und kriminelle Motorradbanden. Belgien und Deutschland haben zu diesem Zweck erfahrene Juristen ins BES abgeordnet, die ihre Erfahrungen und Netzwerke in die gemeinsame Arbeit mit einbringen. 

Die Minister haben außerdem vereinbart, die Digitalisierung des Rechtshilfeverkehrs in den Grenzgebieten der drei Länder im Rahmen der auf EU-Ebene bereits bestehenden Projekte in Angriff zu nehmen. Dadurch lässt sich ein hoher Zeit- und Effizienzgewinn erzielen. In der Region werden jährlich eine große Anzahl von Rechtshilfeersuchen gestellt, die auch heute im digitalen Zeitalter noch per Post versandt werden, wobei sowohl beim Absender als auch beim Empfänger umfangreiche Registrierungsvorgänge erforderlich sind. Voraussetzung für die Digitalisierung ist allerdings, dass für die Übermittlung der Ersuchen per E-Mail gesicherte Verbindungen zur Verfügung stehen.

Die bislang gesammelten Erfahrungen und die bewährten Netzwerke von Justiz und Polizei in der Euregio sind nach Auffassung der Minister eine ideale Ausgangslage zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Auf der Grundlage der in der Provinz Limburg gesammelten Erfahrungen werden die Niederlande prüfen, ob sich die Arbeitsmethode für den Einsatz in der gesamten niederländisch-belgischen und niederländisch-deutschen Grenzregion eignet.

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