Lichtverschmutzung vermeiden – natürlichen Nachthimmel und Insektenvielfalt bewahren

Lichtkarten zeigen, wo es nachts besonders hell ist und wo man ansetzen muss, um Lichtverschmutzung zu vermeiden. Umweltministerin Heinen-Esser: Weniger Lichtverschmutzung schützt Menschen und Insekten und spart Energie. So hell wie nötig, so dunkel wie m

6. Oktober 2021
Ein sternenklarer Himmel über einem Strommast

Zum Schutz von Natur und Umwelt ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur Vermeidung von unnötigem Licht in der Nacht auf.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zum Schutz von Natur und Umwelt ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur Vermeidung von unnötigem Licht in der Nacht auf. „Weniger Lichtverschmutzung schützt Menschen und Insekten und spart Energie“, so die Ministerin. In einer neuen Studie hat das Landesumweltamt ermittelt, wie groß die Lichtverschmutzung in einzelnen Kreisen ist und welche Regionen sich für das Erleben des nächtlichen Himmels mit Milchstraße und Co. besonders eignen. Wie zu erwarten, zeigen die Lichtkarten vor allem in den städtischen Räumen eine deutliche Aufhellung des Nachthimmels. Dunkle Bereiche liegen insbesondere im Süden und Osten des Landes.
 
„Die neue Studie unterstützt dabei, besonders betroffene Bereiche und Potenziale für die Verminderung der Lichtverschmutzung zu identifizieren. Gleichzeitig zeigen die Auswertungen, wo noch besonders dunkle Bereiche liegen, in der sich die Natur nachts frei entfalten kann. In diesen Bereichen können Sternenbeobachtungen zu einem beeindruckenden Naturerlebnis werden“, so Heinen-Esser weiter. „Jede und jeder Einzelne kann zur Eindämmung von Lichtverschmutzung seinen Beitrag leisten.“
 
Ministerin Heinen-Esser rief insbesondere Kommunen und Unternehmen dazu auf, die Beleuchtungszeiten zu begrenzen und insektenfreundliche und energiesparende Leuchtmittel einzusetzen: „So hell wie nötig, so dunkel wie möglich muss der Grundsatz sein.“ Heinen-Esser begrüßt die Neuregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und betont die Bedeutung einer zügigen Konkretisierung per Bundesverordnung. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind ab März kommenden Jahres unter anderem in Naturschutzgebieten zusätzliche Straßenbeleuchtungen und lichtemittierende Werbeanlagen verboten. Auch außerhalb von Schutzgebieten soll der Schutz künftig verbessert werden. Geplant sind unter anderem einheitliche technische und konstruktive Vorgaben für eine insektenfreundliche Beleuchtung. Die konkrete Ausgestaltung wird noch in einer bundesweiten Verordnung geregelt.
 
Lichtverschmutzung hat negative Auswirkungen auf Mensch und Natur. So können fehlende Dunkelheit oder Licht mit ungünstigem Farbspektrum den Hormonhaushalt und den Schlafrhythmus stören. Insekten werden durch Licht angelockt und verenden, die Orientierung von Vögeln kann gestört werden und Lebensräume von zum Beispiel Fledermäusen können beeinträchtigt werden. Für die Studie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) im Auftrag des Umweltministeriums eine flächendeckende Auswertung von Satellitendaten vorgenommen.
 
Als Leitfaden für den gewerblichen und öffentlichen Bereich hat das LANUV die Broschüre „Künstliche Außenbeleuchtung – Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen“ veröffentlicht. Diese enthält Hinweise und Tipps zu einer „optimalen Beleuchtung“ unter anderem von Gebäuden, Straßen, Parkhäusern und Sportplätzen. Wenn diese Gestaltungstipps beherzigt werden, können Beleuchtungen ohne Sicherheits- und Komforteinbußen energieeffizient umgesetzt werden. Belästigungen durch Aufhellung oder Blendung können vermieden werden.
 
Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht
Für die Bewahrung des natürlichen Nachthimmels setzt sich unter anderem die Nationalparkregion Eifel ein. Im Jahr 2019 erhielt der Nationalpark Eifel von der International Dark Sky Association (IDA) die endgültige Anerkennung als Internationaler Sternenpark. Bislang existieren nur wenige dieser Gebiete in Deutschland. Mit Unterstützung des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen setzen sich die Nationalparkverwaltung und der Naturpark Nordeifel dafür ein, den Sternenpark gemeinsam mit Kommunen und zahlreichen Partnern zu einer Sternenregion weiterzuentwickeln. Mit dem Beitrag „Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht“ gewann der Naturpark Nordeifel den Naturparkwettbewerb 2021 des Umweltministeriums und erhielt für das Projekt eine Förderung in Höhe von rund 400.000 Euro. Im Rahmen des Projektes werden Sternenguides ausgebildet, Sternen-Beobachtungspunkte eingerichtet und Sensibilisierungsangebote zum rücksichtvollen Einsatz von Außenbeleuchtung umgesetzt.
 
Weitere Informationen:
 
Link zum Fachbericht:
https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/fachberichte?tx_cartproducts_products%5Bproduct%5D=1075&cHash=649a3d9557fc068b005f408d36b3ce47
 
Link zur Broschüre „Künstliche Außenbeleuchtung – Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen“:
https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/lanuv-infos?tx_cartproducts_products%5Bproduct%5D=915&cHash=0da9b2ee4c5cc9634fb440897c7a106d
 
Zum Sternenpark im Nationalpark Eifel:
https://www.nationalpark-eifel.de/de/nationalpark-erleben/sternenpark/
 
Zum Projekt „Unterm Sternenzelt – die Eifel bei Nacht“ des Naturparks Nordeifel:
https://www.naturpark-eifel.de/de/untermsternenzelt/
 
 

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