Kontrollaktion des NRW-Arbeitsschutzes

28. Juli 2014
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Bei jüngsten Kontrollen des NRW-Arbeitsschutzes wurden erhebliche Mängel in der Paket- und Kurierdienstbranche ermittelt. Arbeitsminister Guntram Schneider hatte nach Hinweisen über Rechtsverstöße in dieser Branche eine systematische, landesweite Überwachungsaktion im Bereich Paket- und Kurierdienste angeordnet. „Das Ergebnis ist erschreckend und alarmierend: Im Paket- und Kurierdienst sind die Verstöße gegen den Arbeitsschutz erheblich höher als allgemein im Gütertransportgewerbe“, sagte der Minister. „Bei 60 Prozent der überprüften Fahrer wurden Mängel festgestellt. Die Mängelquote bei Unternehmen liegt bei rund 85 Prozent.“

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Minister Schneider: NRW-Arbeitsschutz ermittelt gravierende Verstöße in der Paketdienstbranche

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Bei jüngsten Kontrollen des NRW-Arbeitsschutzes wurden erhebliche Mängel in der Paket- und Kurierdienstbranche ermittelt. Arbeitsminister Guntram Schneider hatte nach Hinweisen über Rechtsverstöße in dieser Branche eine systematische, landesweite Überwachungsaktion im Bereich Paket- und Kurierdienste angeordnet. „Das Ergebnis ist erschreckend und alarmierend: Im Paket- und Kurierdienst sind die Verstöße gegen den Arbeitsschutz erheblich höher als allgemein im Gütertransportgewerbe“, sagte der Minister. „Bei 60 Prozent der überprüften Fahrer wurden Mängel festgestellt. Die Mängelquote bei Unternehmen liegt bei rund 85 Prozent.“

Die Schwerpunktkontrollaktion wurde im Mai 2014 im Auftrag des Arbeitsministeriums durchgeführt. Dabei wurden 22 Paketverteilzentren unangemeldet kontrolliert. Diese gehörten allen bekannten großen Unternehmen an. Insgesamt wurden
415 Fahrerinnen und Fahrer von 131 Paket- und Kurierdiensten überprüft. Die Überprüfungen erfolgten morgens ab 05.00 Uhr, zu einer Uhrzeit also, zu der die Fahrer die Pakete für ihre Tour abholen. Für die Kontrollen wurden vier Vollzeitbeschäftigte der Arbeitsschutzverwaltung pro Tag eingesetzt. „Das Ergebnis der Kontrollen bestätigt leider unsere Vermutungen“, so der Arbeitsminister.

Bei 35 Prozent der Unternehmen wurden von Fahrern überhaupt keine Aufzeichnungen über die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten geführt. Und wenn Aufzeichnungen vorlagen, waren diese in vielen Fällen unvollständig.
Bei 64 Prozent der Unternehmen wurden von den Fahrern die sonstigen Arbeitszeiten, z.B. für das Vorsortieren und Verladen der Pakete, nicht aufgezeichnet.
Bei über 60 Prozent der Paket- und Kurierdienste konnten deren Fahrer die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes gar nicht nachweisen.
58 Prozent der Unternehmen haben nicht dafür gesorgt, dass ihre Fahrer die notwendigen Nachweise über die letzten 28 Arbeitstage mitführen.

Schneider: „Soweit bei den Fahrer-Kontrollen gehäuft Verstöße festgestellt wurden, wird es zusätzlich Betriebskontrollen in ihren Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden geben. Das Ergebnis der nachgehenden Betriebskontrollen wird Ende 2014 vorliegen. Dann wird man wissen, in wie vielen Fällen Bußgelder verhängt oder behördliche An-ordnungen getroffen wurden.“

Eine Erkenntnis aus der Überwachungsaktion ist, dass im Bereich der Paket- und Kurierdienste überwiegend Subunternehmen die Zustellung der Pakete für die großen Dienstleister übernehmen. Rund 10 Prozent der überprüften Fahrer sind selbständige Kraftfahrer. Minister Schneider: „Die hohe Mängelquote ist für mich ein Beleg dafür, dass die Hauptauftragnehmer die Verantwortung allein den Subunternehmern überlassen. Hier wollen wir darauf hinwirken, dass die Hauptsauftraggeber stärker in die Mitverantwortung für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr genommen werden. Sie sollen mit dafür einstehen, dass die von ihnen beauftragten Subunternehmen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Dies ist ein notwendiger Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und zur Verkehrssicherheit.“

Schneider kündigte einen entsprechenden Vorstoß auf Bundesebene an: „In der Fahrpersonalverordnung ist eine Mitverantwortung des Hauptauftragnehmers festgelegt. Die bestehende Regelung ist allerdings nach den jetzt vorliegenden Erfahrungen nicht präzise genug. Hier werde ich eine Rechtsänderung anstoßen, damit künftig auch die großen Paketdienstleister unmittelbar in die Mitverantwortung genommen werden können, wenn sie Subunternehmen beschäftigen. Ich gehe dabei davon aus, dass diese Initiative eine breite Unterstützung durch die anderen Bundesländer findet.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon: 0211 855-3118.

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