Kampf gegen Einbrecherbanden: Land NRW fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im und am Gebäude

9. Juni 2014
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Angesichts einer steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen weist Wohn- und Bauminister Michael Groschek auf die Fördermöglichkeiten des Landes NRW hin. Ob der Einbau von Alarmanlagen, Bewegungsmeldern und von einbruchhemmenden Türen mit Türspionen oder der Absicherung von Fenster und Terrassentüren: Gefördert werden 50 Prozent der Maßnahmekosten mit zinsverbilligten Darlehen. Die maximale Darlehenssumme beträgt 15.000 Euro pro Eigenheim, Eigentums- oder Mietwohnungswohnung.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Angesichts einer steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen weist Wohn- und Bauminister Michael Groschek auf die Fördermöglichkeiten des Landes NRW hin. Ob der Einbau von Alarmanlagen, Bewegungsmeldern und von einbruchhemmenden Türen mit Türspionen oder der Absicherung von Fenster und Terrassentüren: Gefördert werden 50% der Maßnahmekosten mit zinsverbilligten Darlehen. Die maximale Darlehenssumme beträgt 15.000 Euro pro Eigenheim, Eigentums- oder Mietwohnungswohnung.

Das Angebot richtet sich an alle Eigentümer und Vermieter, wie Groschek erläuterte: „Wir wollen der steigenden Zahl von Eigentumsdelikten einen Riegel vorschieben – und zwar wortwörtlich. In Nordrhein-Westfalen konnten fast 40 Prozent der Wohnungseinbrüche verhindert werden, vor allem weil sicherungstechnische Einrichtungen vorhanden waren. Diese Prozentzahl wollen wir nach oben schrauben und den professionellen Einbrecherbanden das Leben schwer machen.“

Auch Innenminister Ralf Jäger betont: „Viele Opfer verlieren nach einem Einbruch das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit in den eigenen vier Wänden. Deshalb sind gut gesicherte Fenster und Türen, die einen Einbruch erschweren, sehr wichtig. Denn was die Täter nicht haben, ist Zeit.“

Die Förderung aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes erfolgt ohne Sozialbindungen. Die Zinsen für ein Förderdarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren belaufen sich auf 0,5 % plus 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag und 2 % Tilgung pro Jahr. Nähere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie hier

Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest)

www.nrwbank.de/eigentum-barriere

Die Förderdarlehen können bei den Kreisen und kreisfreien Städten beantragt werden. Die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungsbehörden für eine ausführliche Beratung finden Sie auf der Homepage der NRW.BANK

http://www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/hilfen-und-anwendungen/behoerdenauskunft/index.html

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