Kabinett beschließt Gesetz über Zulassung von PID-Zentren – Ministerin Steffens: Maximal zwei Einrichtungen für Nordrhein-Westfalen

8. April 2014
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Das Kabinett hat den von Gesundheitsministerin Barbara Steffens nach Auswertung der Verbändeanhörung vorgelegten Gesetzentwurf über die Zulassung von Präimplantationsdiagnostikzentren (PID-Zentren) in Nordrhein-Westfalen gebilligt. Das Gesetz wird nunmehr in den Landtag eingebracht.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Kabinett hat den von Gesundheitsministerin Barbara Steffens nach Auswertung der Verbändeanhörung vorgelegten Gesetzentwurf über die Zulassung von Präimplantationsdiagnostikzentren (PID-Zentren) in Nordrhein-Westfalen gebilligt. Das Gesetz wird nunmehr in den Landtag eingebracht.

„Durch die Präimplantationsdiagnostik darf kein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt entstehen. Nur unter sehr eng definierten Voraussetzungen darf eine genetische Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchgeführt werden. Über die Zulässigkeit im Einzelfall soll in Nordrhein-Westfalen eine Ethikkommission entscheiden“, erklärte Ministerin
Steffens nach dem Kabinettbeschluss. „Die Anzahl der möglichen PID-Zentren in Nordrhein-Westfalen soll auf maximal zwei Einrichtungen beschränkt werden – eine in Nordrhein, eine in Westfalen. Damit setzt die Landesregierung eine Anregung aus der Verbändeanhörung um“, so Steffens weiter.

Mit dem Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen - kurz PIDG NRW – schafft Nordrhein-Westfalen die landesrechtlichen Regelungen, die durch das vom Bund verabschiedete Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräimpG) erforderlich wurden. Durch das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik bleibt die Durchführung einer PID in Deutschland grundsätzlich verboten. Der Bund hat aber für Paare mit einem hohen Risiko der Vererbung einer schweren Erkrankung Möglichkeiten der Ausnahme zugelassen. Sie können eine Einzelfallprüfung beantragen. Darüber soll künftig in Nordrhein-Westfalen eine Ethikkommission entscheiden, deren Geschäftsstelle bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt sein soll. Die Zulassungsbehörde für PID-Zentren soll bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe errichtet werden.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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