Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein

13. Dezember 2019
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Auf Anweisung von Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten.

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Auf Anweisung von Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten.
 
„Die Wahrung des Weihnachtsfriedens hat in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung lange Tradition. Diese Tradition führen wir auch in diesem Jahr fort und werden rund um die Festtage dort, wo dies möglich ist, von belastenden Maßnahmen absehen“, sagte Lienenkämper. „Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sollen die Weihnachtszeit möglichst in Ruhe verbringen können.“
 
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird während des Weihnachtsfriedens keine Betriebsprüfungen einleiten und ebenfalls keine Prüfungsberichte versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt ist, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
 
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