Finanzämter starten Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Übermittlung der Angaben von Versicherern und Arbeitgebern an die Finanzverwaltung bis Ende Februar

4. Januar 2019
phb Steuererklärung

Das neue Kalenderjahr bietet für viele Bürgerinnen und Bürger einen Anlass, sich mit ihrer Steuererklärung für das Vorjahr zu befassen. Die Finanzämter starten hierbei Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.

Finanzen

Das neue Kalenderjahr bietet für viele Bürgerinnen und Bürger einen Anlass, sich mit ihrer Steuererklärung für das Vorjahr zu befassen. Die Finanzämter starten hierbei Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
 
Das Ministerium der Finanzen empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die Einreichung auf elektronischem Wege hat eine Vielzahl von Vorteilen, gerade bei Nutzung des Internetportals „Mein ELSTER“, mit dem die Finanzverwaltungen der Länder einen bequemen und bei vorheriger Authentifizierung weitestgehend papierlosen Zugang zum Finanzamt eröffnen. Über „Mein ELSTER“ können unter anderem Daten aus dem Vorjahr übernommen, eine unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt oder die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden (nähere Infos unter www.elster.de).
 
Bürgerinnen und Bürger, die nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, haben natürlich weiterhin die Möglichkeit, ihre Steuererklärung unter Verwendung der amtlichen Vordrucke in Papierform einzureichen. Die Vordrucke befinden sich auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) als Download. Zudem liegen die Vordrucke in den Finanzämtern und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zur Abholung bereit. In Ausnahmefällen – etwa bei gehbehinderten, alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von fünf Monaten werden über 97 Prozent, innerhalb von sechs Monaten fast 99% der Erklärungseingänge erledigt. Die Dauer hängt im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen an die jeweilige Steuerzahlerin oder den jeweiligen Steuerzahler erforderlich sind oder Belege beigebracht werden müssen. Die Bearbeitungszeit kann sich zum Beispiel dann verlängern, wenn Steuerfälle besonders komplex sind (umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, Anhörungen/Erörterungen, Schriftwechsel zwischen Steuerpflichtiger/Steuerpflichtigem und Finanzamt). Daher ist es möglich, dass die Bearbeitung der Steuererklärung in Einzelfällen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite erhalten zahlreiche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Steuerbescheide wesentlich schneller.
 

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