Finanzämter starten Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2015

Versicherer und Arbeitgeber müssen Angaben an die Steuerverwaltung bis Ende Februar 2016 übermitteln

30. Dezember 2015
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Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2015.

Finanzen

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
 
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht ELSTER, die elektronische Steuererklärung, einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet meist auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte sind übrigens bis auf wenige Ausnahmen bereits seit einigen Jahren verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Weitere Informationen zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen finden Sie unter www.elster.de.
 
Auch in diesem Jahr werden Steuererklärungsvordrucke – wie in fast allen anderen Bundesländern auch – nicht mehr an alle Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Vordrucke stehen aber wie bisher auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit. Vordrucke für Bürgerinnen und Bürger, die nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.
 
In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.
 
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es auch länger dauern oder auch wesentlich schneller gehen.

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