Familienministerium fördert Infokampagne für Alleinerziehende: Beistand, wenn ein Elternteil nicht zahlt

11. April 2016

Was kann man tun, wenn ein Elternteil für das gemeinsame Kind keinen Unterhalt zahlt? Vor dieser Frage stehen viele Alleinerziehende, die sich von ihrem Partner oder ihrer Partnerin getrennt haben.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Was kann man tun, wenn ein Elternteil für das gemeinsame Kind keinen Unterhalt zahlt? Vor dieser Frage stehen viele Alleinerziehende, die sich von ihrem Partner oder ihrer Partnerin getrennt haben. Deshalb startet der Verband alleinerziehender Mütter und Väter NRW e.V (VAMV NRW) jetzt mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Familienministeriums eine breit angelegte Informationskampagne zur so gennannten „Beistandschaft“.

Die beim Jugendamt angesiedelten Beistände unterstützen Alleinerziehende bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Alleinerziehende können sich dort kostenfrei über die Unterhaltsansprüche ihres Kindes informieren und sich bei deren Durchsetzung fachkundig unterstützen lassen. Ein Beistand arbeitet so, wie es auch eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt täte: Er kümmert sich darum, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt – meist außergerichtlich, notfalls aber auch vor Gericht. Vielen Alleinerziehenden – das hat der nordrhein-westfälische Familienbericht ergeben – ist dieses Angebot jedoch bislang unbekannt.

„Kinder von Alleinerziehenden haben ein deutlich höheres Armutsrisiko als Kinder in Paarfamilien. Alleinerziehende geraten vor allem dann in finanzielle Notlagen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem gemeinsamen Kind nicht nachkommt. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass der Unterhaltsanspruch konsequent und kompetent geltend gemacht wird. In dieser Situation kann ein Beistand die entscheidende Unterstützung bieten. Mir ist es sehr wichtig, dass Alleinerziehende dieses Angebot kennen und nutzen“, erklärte Familienministerin Christina Kampmann. „Ein Kind hat Recht auf Unterhalt. Deshalb freuen wir uns über die Unterstützung der Ministerin.“ ergänzte Nicola Berkhoff, Vorstand des VAMV NRW.

Deshalb fördert das Familienministerium nun die Informationskampagne des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter NRW e.V., die für die Beistandschaft mit Flyern, Postkarten, Plakaten und einem Erklärfilm wirbt.

Die schwierige Situation Alleinerziehender und mögliche Unterstützungsmaßnahmen für ihre Familien gehören zu den wesentlichen Inhalten des im September 2015 veröffentlichten Familienberichts NRW. Zu den dort vorgesehenen Maßnahmen zählt auch die Förderung der Informationskampagne des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter NRW e.V. zur Beistandschaft.

Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter www.vamv-nrw.de.

Der Familienbericht NRW ist unter www.mfkjks.nrw zu finden.

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