Entwicklungsperspektive für ehemalige Bergbauflächen: Land, RAG-Konzern und Kommunen schließen Vereinbarung zur Revitalisierung von Flächen ab

25. Februar 2014
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Das Land Nordrhein-Westfalen, der RAG-Konzern, die Standortkommunen und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben eine Vereinbarung zur Revitalisierung von rund 1.000 Hektar Bergbauflächen unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Unterzeichner, gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen für eine nachhaltige Folgenutzung bereits stillgelegter oder zu Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen. Ziel ist es, für insgesamt 20 Flächen im Besitz der RAG oder der RAG Montan Immobilien in 17 Städten eine zügige und sachgerechte Nachnutzung zu sichern.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen, der RAG-Konzern, die Standortkommunen und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben heute eine Vereinbarung zur Revitalisierung von rund 1.000 Hektar Bergbauflächen unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Unterzeichner, gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen für eine nachhaltige Folgenutzung bereits stillgelegter oder zu Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen.

Ziel ist es, für insgesamt 20 Flächen im Besitz der RAG oder der RAG Montan Immobilien in 17 Städten eine zügige und sachgerechte Nachnutzung zu sichern. Sämtliche Areale haben besondere städtebauliche und wirtschaftliche Bedeutung für die jeweiligen Kommunen. Bei einigen Flächen – zum Beispiel in Dinslaken, Dorsten oder Neukirchen-Vluyn – hat die Nachnutzung bereits begonnen. In anderen Fällen – etwa in Kamp-Lintfort oder Hamm – laufen Prozesse, um die zukünftige Nutzung vorzubereiten. Für die noch aktiven Bergwerke in Bottrop, Ibbenbüren/Mettingen und Marl sollen zügig Konzepte zur Nachnutzung auf den Weg gebracht werden.

Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Mit der Vereinbarung haben das Land, der RAG-Konzern und die kommunale Seite Verantwortung für eine zukunftsorientierte Standortentwicklung übernommen. Nun kann eine qualifizierte Folgenutzung entwickelt werden, die in den Regionen neue Wirtschaftskraft entfalten kann. Das ist eine gute Nachricht für die Standortkommunen, gerade im nördlichen Ruhrgebiet.“

„Die Nachnutzung von Industriebrachen ist wichtig für die Metropole Ruhr – zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Verbesserung der Lebensqualität“, erklärte Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR. „Ein erster Schritt ist getan. In den nächsten Jahren müssen wir nun gemeinsam dafür sorgen, dass die Neunutzung im Geist der Vereinbarung zügig und sachgerecht organisiert wird. Wenn das gelingt, werden wir auch einen erheblichen Beitrag zur Einhaltung des Fünf-Hektar-Ziels der Landesregierung beim Flächenverbrauch leisten“.

Bernd Tönjes, Vorstandsvorsitzender der RAG: „Mit der heutigen Unterzeichnung der Vereinbarung wird ein starkes Zeichen gesetzt für den Gemeinsinn in dieser Region und im Land NRW. Es ist auch ein deutliches Zeichen für die Verantwortung, die Unternehmen, Kommunen und Politik bereit sind wahrzunehmen.“

Unterzeichner der Vereinbarung sind Wirtschaftsminister Garrelt Duin, der Vorstandvorsitzende der RAG AG, Bernd Tönjes, und der Geschäftsführer der RAG Montan Immobilien GmbH, Theo Schlüter, sowie seitens der Kommunen Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR, und die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte der beteiligten Städte und Kreise aus der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt.

Zum Hintergrund:

Mit der schrittweisen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus sind für die betroffenen Städte und Kreise große Herausforderungen verbunden. Unter anderem sind erhebliche Folgewirkungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Stadtentwicklung und im sozialen Bereich zu erwarten. Um dieser Entwicklung frühzeitig und gemeinschaftlich begegnen zu können, haben Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft die Idee für eine übergreifende Vereinbarung aller Beteiligten entwickelt.

In der Metropole Ruhr wurden seit den 1980er Jahren rund 5.400 Hektar industrielle Brachflächen neu genutzt. Davon stehen rund 2.770 Hektar (51 Prozent) für die gewerbliche Zwecke zur Verfügung. Hinzu kommen erhebliche Anteile für Erholungsflächen (rund 970 Hektar), neue Straßen oder Schienenwege (rund 400 Hektar) und Wohnbebauung (rund 90 Hektar).

Sie finden die Vereinbarung im Internet unter www.wirtschaft.nrw.de im Anhang an diese Pressemitteilung und unter www.konzept-ruhr.de

Pressekontakte:
Ulrike Coqui, ulrike.coqui@mweimh.nrw.de, Telefon: 0211/61772-432
Christof Beike, Christof.beike@rag.de, Telefon: 02323/152 596
Jens Hapke, hapke@rvr-online.de, Telefon 0201/2069-495


Hintergrundinformationen zur Vereinbarung „Revitalisierung von Bergbauflächen“

„Alle Unterzeichner streben daher in gemeinschaftlicher Verantwortung auf der Grundlage der vorhandenen regionalen Konzepte eine nachhaltige Folgenutzung regionalökonomisch und städtebaulich bedeutsamer, bereits stillgelegter oder zu Stilllegung vorgesehener  Bergbauflächen an.“ (Auszug aus der Vereinbarung)

Die Städte und Kreise werden dazu unter Anderem beitragen durch

  •   frühzeitige Organisation von Planungsprozessen zur inhaltlichen Profilierung der Nachnutzung und
  •   zügige Erstellung von Bebauungsplänen, Einleitung von Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplänen und die Erstellung von Förderanträgen

Wichtige Leistungen auf der Seite des Landes NRW sind

  • die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der verfügbaren Programme und die Ermöglichung der Darstellung von Eigenanteilen im Rahmen rechtmäßiger Haushalte in den Kommunen
  • die Sicherstellung einer zeitnahen und ressortübergreifenden Bearbeitung von Förderanträgen
  • die Durchführung der Verfahren zur Abschlussbetriebsplanung mit dem Ziel einer zügigen Folgenutzung

RAG AG und RAG MI verpflichten sich im Wesentlichen dazu,

  • bei der Entwicklung von Flächen frühzeitig durch konzernintern abgestimmte Planungen und Finanzierungsmodelle
  • vorzeitige Flächenverkäufe mit den Planungskonzepten von Kommunen abzustimmen,
  • Maßnahmen zur Bewältigung von Ewigkeitslasten frühzeitig mit den Kommunen planerisch abzustimmen.

Ein gemeinsamer, vom Wirtschaftsministerium koordinierter Lenkungskreis wird die Umsetzung der Vereinbarung begleiten.

Die mit der Vereinbarung erfassten Bergbauflächen sind:

  • Bergkamen – ehem. Bergwerk Haus Aden
  • Bottrop – Bergwerk Prosper II
  • Bottrop – Bergwerk Prosper Haniel
  • Dinslaken – Kreativ.Quartier Lohberg
  • Dorsten – ehem. Schachtanlage Fürst Leopold
  • Dorsten – Fläche ehem. Kohlehafen
  • Duisburg – ehem. Schacht Fritz im Ortsteil Rumeln - Kaldenhausen
  • Essen – Emil Emscher / Hafen Coelln
  • Gelsenkirchen / Herten – ehem. Bergwerk Westerholt
  • Hamm – ehem. Bergwerk Ost
  • Herne – General Blumenthal XI
  • Herten – ehem. Bergwerk Schlägel & Eisen 3/4/7
  • Ibbenbüren – Bergwerk Anthrazit
  • Kamp-Lintfort – ehem. Bergwerk West
  • Marl – Bergwerk Auguste Victoria
  • Mettingen – Bergwerk Anthrazit - Nordschacht
  • Neukirchen-Vluyn –  Niederberg  1 I 2 I 5
  • Oberhausen – Zeche Sterkrade 1/2
  • Oberhausen – Logistikpark Waldteich
  • Recklinghausen – Gewerbliche Mitte Recklinghausen Blumenthal

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