Eine Vorsorgevollmacht erteilen für den unvorstellbaren Fall / Schnell, kostenlos und wichtig für jeden

26. Februar 2014
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Ehemann und Vater von 2 Kindern , 38 Jahre alt, Unfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen konnte. Jetzt muss viel geregelt werden. Die rechtlichen Angelegenheiten ihres Ehemannes darf die Ehefrau aber nur regeln, wenn ihr Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man ganz einfach diese Vollmacht erstellt, erfahren Sie bei unserer Telefonhotline. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 6. März 2014, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen unter 0211/837-1915.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Ehemann und Vater von 2 Kindern, 38 Jahre alt, Unfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen konnte. Jetzt muss viel geregelt werden. Die rechtlichen Angelegenheiten ihres Ehemannes darf die Ehefrau aber nur regeln, wenn ihr Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man ganz einfach diese Vollmacht erstellt, erfahren Sie bei unserer Telefonhotline. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 6. März 2014, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen unter 0211/837-1915.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht unter folgender Telefonnummer bestellt werden: 0211/837-1937.


Pressekontakt:
Detlef Feige (Justizministerium) - Telefon: 0211 / 8792-255

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