Ein Jahr Mehrlingsgeld: 54 Drillingsgeburten in Nordrhein-Westfalen

Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt

30. Dezember 2019
PHP Baby Mehrlinge

Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann damit eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Der Ministerpräsident übernimmt zugleich die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ein Jahr nach Wiedereinführung der finanziellen Unterstützung für Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern haben 54 Eltern aus Nordrhein-Westfalen das so genannte Mehrlingsgeld durch die Landesregierung erhalten. Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann damit eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Der Ministerpräsident übernimmt zugleich die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder. 2019 waren das insgesamt 162 nordrhein-westfälische Babys.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Das Mehrlingsgeld ist sinnvoll und erfüllt einen einfachen Zweck: Unterstützung für Familien in einer sehr besonderen Phase ihres Lebens. Mit der einmaligen Hilfe wollen wir die hohen Mehraufwendungen für die Familien gerade in der Anfangszeit nach der Geburt etwas abmildern.“
Der Ministerpräsident weiter: „Mit der Wiedereinführung des Mehrlingsgeldes erkennen wir gleichzeitig die enorme Leistung und Herausforderung von Mehrlingseltern an und stellen die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Dafür bin ich gerne persönlich Pate.“
 
Ministerpräsident Armin Laschet hatte das sogenannte Mehrlingsgeld zum 1. Januar 2019 per Erlass wiedereingeführt. Die Unterstützung erhalten die Erziehungsberechtigten von ab dem 1. Januar 2019 geborenen Mehrlingen (ab Drillingen), die zum Zeitpunkt der Geburt und der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Bisherige „Drillings-Hochburgen“ bilden das Dreieck Düsseldorf, Aachen, Köln und Westfalen.
 

Kontakt

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de