Corona-Pandemie: Nordrhein-Westfalen erleichtert Berufserlaubnis für ausländische Mediziner

Landesregierung geht neue Wege zur kurzfristigen Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten zur Sicherstellung des Krankenhauspersonals

8. April 2020
phb Arzt Krankenhaus, Medizinische Versorgung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vereinfacht den Zugang zu Berufserlaubnissen für ausländische Ärztinnen und Ärzte.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vereinfacht den Zugang zu Berufserlaubnissen für ausländische Ärztinnen und Ärzte. Ziel ist, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zusätzliche Personalressourcen zu heben und so das Krankenhauspersonal zu entlasten.
 
„Die nach wie vor steigenden Infektionszahlen erfordern von uns entschlossenes Handeln - unbürokratisch, pragmatisch und schnell – um den außergewöhnlichen Belastungen der Krankenhäuser entgegenzuwirken“, so Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Durch den erleichterten Zugang zur Berufserlaubnis für ausländische Mediziner verbessern wir die Personalaussituation in den Kliniken unseres Landes und stellen den geregelten Betrieb der Häuser sicher.“
 
Die neuen Regelungen des Ministeriums ermöglichen es Ärztinnen und Ärzten, die bereits im Inland leben, speziell in den Bereichen Anästhesie, HNO, Innere und Allgemeinmedizin Vorerfahrungen haben, zügig eine Berufserlaubnis zu erhalten – insbesondere, wenn bereits konkrete, nachgewiesene Kontakte zu Kliniken existieren. Die Mediziner müssen allerdings sprachlich nachgewiesenermaßen fit sein, um im Klinikalltag eingesetzt zu werden. Dies kann durch die Teilnahme an einer erleichterten Fachsprachprüfung bescheinigt werden. Letztere wird durch die Ärztekammern trotz der Corona-Krise sehr zeitnah angeboten. Zudem wird die Verlängerung bereits bestehender Berufserlaubnisse für eine Dauer von sechs Monaten ermöglicht. Anlaufpunkt hierfür sind die Bezirksregierungen.
 
Eine Approbation von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Abschluss kann grundsätzlich immer nur dann erfolgen, wenn deren Ausbildung gleichwertig ist mit der deutschen Ausbildung. Diese Prüfung braucht bei den Approbationsbehörden in der Regel etwas Zeit. Während dieses „Anerkennungs-Prozesses“ besteht die Möglichkeit, dass diese Personen bereits vorübergehend – und unter Anleitung – arbeiten dürfen, mit einer sog. „Berufserlaubnis“. Diese Berufserlaubnis ist für gewöhnlich auf zwei Jahre befristet. Jetzt soll eine solche Berufserlaubnis aufgrund der Corona-Krise länger möglich sein. Das mittels Berufserlaubnis bereits in den Kliniken arbeitende Personal kann somit unbürokratisch weiterarbeiten.
 
Die Landesregierung ist zuversichtlich, auf diesem Wege rund 400 Ärztinnen und Ärzte aktivieren zu können.
 
Zudem wird Deutschen, die in Polen Medizin studieren, ermöglicht, im deutschen Gesundheitswesen tätig zu sein. Hier wird durch die Erteilung einer Berufserlaubnis die Voraussetzung geschaffen, das notwendige Praktikum in Nordrhein-Westfalen zu absolvieren und dieses anschließend durch die polnischen Behörden anerkennen zu lassen. Medizinstudierende aus Polen können somit genauso wie Studierende an deutschen Fakultäten im Praktischen Jahr in nordrhein-westfälischen Kliniken beschäftigt werden.
 
 
 

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