Bürgerservice des Justizministeriums NRW: Experten informieren über Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

Antworten und Ratschläge für Angehörige und Betroffene am 3. November 2016

31. Oktober 2016

Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wer entscheidet im Akutfall? Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Justiz

Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wer entscheidet im Akutfall? Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
 
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die rechtliche Vertretung nach Unfall, Krankheit oder bei Behinderung jedoch frühzeitig regeln.
 
Am Donnerstag, 3. November 2016, in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0211/837-1915.
 
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0211/837-1937 erreichbar.

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