Arbeitsschutzkontrollen ergeben: Mehr Werkverträge in der Fleischindustrie sorgen für erhebliche Mängel beim Arbeitsschutz

27. August 2013
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In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen durch Werkverträge arbeits- und tarifrechtliche Standards umgangen werden. Die Fleischindustrie steht dabei immer wieder besonders im Fokus. „Oft werden Menschen, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, unter menschenunwürdigen Verhältnissen zu Hungerlöhnen in Deutschland beschäftigt. Diese Hinweise habe ich zum Anlass genommen, den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen zu bitten, die Arbeitsschutzsituation für Beschäftigte in der Fleischindustrie zu überprüfen. Denn: Arbeitsschutzvorschriften gelten für jede Art der Beschäftigung. Für die Stammbelegschaften ebenso wie für Beschäftigte auf der Grundlage von Werkverträgen. Damit habe ich einen Ansatz, um zumindest die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, die in Werkverträgen beschäftigt werden“, so Arbeitsminister Schneider. Im Rahmen der Sonderaktion hat die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung 24 Großbetriebe der Fleischindustrie und 27 Werkvertragsnehmer auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüft.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen durch Werkverträge arbeits- und tarifrechtliche Standards umgangen werden. Die Fleischindustrie steht dabei immer wieder besonders im Fokus.

„Oft werden Menschen, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, unter menschenunwürdigen Verhältnissen zu Hungerlöhnen in Deutschland beschäftigt. Diese Hinweise habe ich zum Anlass genommen, den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen zu bitten, die Arbeitsschutzsituation für Beschäftigte in der Fleischindustrie zu überprüfen. Denn: Arbeitsschutzvorschriften gelten für jede Art der Beschäftigung. Für die Stammbelegschaften ebenso wie für Beschäftigte auf der Grundlage von Werkverträgen. Damit habe ich einen Ansatz, um zumindest die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, die in Werkverträgen beschäftigt werden“, so Arbeitsminister Schneider.

Im Rahmen der Sonderaktion hat die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung 24 Großbetriebe der Fleischindustrie und 27 Werkvertragsnehmer auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüft. Bei 2/3 aller überprüften Betriebe wurden Arbeitsschutzmängel festgestellt und ihre Beseitigung veranlasst. Auch bei der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften gab es erhebliche Verstöße: so wurden Arbeitszeiten bis zu 13 ½ Stunden täglich festgestellt. Bußgeldverfahren mit Bußgeldern bis zu 20.000 Euro bei 300 Verstößen im Monat wurden in diesen Fällen eingeleitet.

Eine Auswirkung hat die Überprüfungen der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung bereits: So wird einer der 24 Betriebe auf Grund der Aktion der Arbeitsschutzverwaltung nunmehr Arbeitsschutzstandards in den Werkverträgen festlegen, die Einhaltung dieser Standards selbst überprüfen und die Werkvertragsnehmer verpflichten, ihren Beschäftigten den tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Gleichzeitig will die Firma die Möglichkeit beschränken, dass Werkvertragsnehmer ihrerseits weitere Subunternehmer bis in die dritte und vierte Ebene einschalten.

„Durch die Weitervergabe bestimmter Arbeitsaufträge an Subunternehmer kommt bei den Beschäftigten oft nur noch ein Hungerlohn an“, so Guntram Schneider. „Unsere Überprüfung ist daher nur ein Aspekt, gute Arbeit auch für Werkvertragsbeschäftigte zu gewährleisten“, so der Minister, „wir werden als Land aber auch auf Bundesebene initiativ werden, um die Auswüchse von Werkvertragsarbeit insgesamt zu verhindern.“

So werde Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Niedersachsen und dem Saarland dem Bundesrat in Kürze einen „Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ vorlegen, so Minister Schneider. „Wir wollen damit Schein-Werkverträge strenger sanktionieren und den Betriebsräten mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen“, erklärte der NRW-Minister die neueste Bundesratsinitiative.

„Die stärkste Waffe gegen den Missbrauch von Werkverträgen bleibt indes ein flächendeckender, allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn“, so Arbeitsminister Guntram Schneider.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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