Antisemitismusbeauftragte legt ersten Antisemitismusbericht für das Land Nordrhein-Westfalen vor

Empfehlungen zur Stärkung staatlicher Institutionen und der Zivilgesellschaft

14. April 2020
phb Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, SLS, stehend Pult, Fahnen (2021)

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat den ersten Antisemitismusbericht für das Land Nordrhein-Westfalen an den Landtag übergeben.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat am heutigen Dienstag (14. April 2020) den ersten Antisemitismusbericht für das Land Nordrhein-Westfalen an den Landtag übergeben. Unter dem Titel „Fakten, Projekte, Perspektiven” zeigt der Bericht die aktuelle Situation des Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen auf und stellt für den Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2019 die Arbeit des Büros der Antisemitismusbeauftragten dar. Zudem fasst der Bericht erstmalig einzelne Maßnahmen und Projekte der Landesregierung systematisch zusammen.
 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Im Einsatz gegen Antisemitismus gibt es nichts zu delegieren – der Staat ist genauso gefordert wie die Zivilgesellschaft. Die ansteigenden Zahlen antisemitischer Straftaten und Vorfälle auch in Nordrhein-Westfalen zeigen, wie notwendig Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung sind. Deshalb stelle ich im ersten Antisemitismusbericht die Ausgangssituation für Nordrhein-Westfalen sowie die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung systematisch dar. Das ist die Grundlage für die Intensivierung und weitere Verbesserung der Arbeit gegen Antisemitismus in allen gesellschaftlichen Bereichen.“
 
In ihrem ersten Jahr im Amt als Antisemitismusbeauftragte war Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Ansprechpartnerin für Vertreter der jüdischen Gemeinden, der jüdischen Landesverbände, christlich-jüdischen und deutsch-israelischen Gesellschaften, aber auch für Vertreter der Lehrerverbände und -gewerkschaften und zahlreicher zivilgesellschaftlicher Initiativen. Zudem ist das Büro der Antisemitismusbeauftragten die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Im Jahr 2019 haben sich 230 Bürgerinnen und Bürger an das Büro mit individuellen Anregungen, Schilderungen und Informationsbitten gewendet. Zudem organisierte die Antisemitismusbeauftragte eine Reihe eigener Veranstaltungen wie Ausstellungen, Kino- und Schulbesuche, und übernahm die Schirmherrschaft über Wettbewerbe, um besonders junge Menschen für die Gefahren des Antisemitismus zu sensibilisieren. Sie stellte in einer Vielzahl von Veranstaltungen ihre Aufgaben und ihre Arbeit vor. Um ihre koordinierende Aufgabe innerhalb der Landesregierung wahrzunehmen, hat die Antisemitismusbeauftragte im Jahr 2019 eine Steuerungsgruppe aus Vertretern der mit Antisemitismus befassten Ministerien eingerichtet.
 
„Mit langfristigen Projekten und Kooperationen im Bereich der interkulturellen Bildung bei Kindern und Jugendlichen soll antisemitischem Gedankengut und rassistischen Stereotypen weitestgehend entgegengewirkt werden, Best-Practice-Beispiele müssen vernetzt und für weitere Bereiche angepasst Gesprächsprozesse initiiert und das gemeinsame Vorgehen koordiniert werden“, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Deshalb müssen diese Themen in Aus- und Fortbildungen für Lehrer, Polizisten, Richter und Staatsanwälte verpflichtend enthalten sein.“
 
Im zweiten Jahr ihrer Tätigkeit will die Antisemitismusbeauftragte ihre koordinierende Rolle weiter ausbauen. Um die Datenbasis für Nordrhein-Westfalen zu verbessern und den Opferschutz zu stärken, soll eine zentrale Meldestelle eingerichtet werden, an die anonym und niedrigschwellig antisemitische Vorkommnisse sowie Straftaten gemeldet werden können. Zudem sollen schwerpunktmäßig präventive Projekte gefördert werden, die vor Ort zu einer aktiven Auseinandersetzung mit Antisemitismus beitragen und breite Bündnisse bilden, die Arbeitswelt, Freizeit, Behörden, Justiz, Polizei, Kirchen und Religionsgemeinschaften umfassen.
 
Hintergrund
Überfraktionell getragen, geht die Berufung der Antisemitismusbeauftragten auf den Antrag „Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten“ der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2018 zurück. Der Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Schaffung einer solchen Stelle wurde in der Plenarsitzung vom 14. Juni 2018 einstimmig gefasst.
Laut Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen umfasst das Aufgabenspektrum der Antisemitismusbeauftragten, präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung zu koordinieren und Ansprechpartnerin für Opfer von antisemitischen Taten zu sein. Sie legt dem Landtag jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor, in dem sie Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus empfiehlt.
 
Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten basiert auf drei Pfeilern: der Unvereinbarkeit von Antisemitismus mit Demokratie und Grundrechten, der Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens der Religionen und der historischen Verantwortung gegenüber dem Judentum und dem Staat Israel.
 
Das Amt wird als Ehrenamt ausgeübt. Die Antisemitismusbeauftragte ist funktional dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet.
Der erste Bericht der Antisemitismusbeauftragten ist zugängig unter: https://www.land.nrw/de/antisemitismusbericht

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