Alle Kommunen in NRW nutzen Landesfinanzierung zur Bildungs- und Teilhabeberatung in Schulen

Minister Schmeltzer: Flächendeckender Abruf der Mittel gutes Zeichen – NRW stellt jährlich bis zu 47,7 Millionen Euro bereit

26. Oktober 2015

Die Kommunen nutzen das Angebot der Landesregierung, die hier mit mehr als 130 Millionen Euro anstelle des Bundes bis einschließlich 2017 eingesprungen ist, um diese wichtige Aufgabe fortführen zu können.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Alle 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW haben mittlerweile das Angebot der Landesregierung angenommen und Finanzmittel zur Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern als Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater beantragt. Für die Jahre 2015 bis 2017 stellt das Land jeweils 47,7 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung. „Der flächendeckende Abruf der Mittel ist ein gutes Zeichen. Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien müssen die Chance auf Teilhabe erhalten, damit Bildungsarmut und soziale Ausgrenzung vermieden wird“, betonte Arbeits- und Sozialminister Rainer Schmeltzer.

Die Kommunen nutzen das Angebot der Landesregierung, die hier mit mehr als 130 Millionen Euro anstelle des Bundes bis einschließlich 2017 eingesprungen ist, um diese wichtige Aufgabe fortführen zu können. Mit dem Bund konnte bislang keine Einigung zur Weiterfinanzierung der dringend benötigten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes erzielt werden. „Gleichwohl sind wir weiterhin der Ansicht, dass der Bund hier in der Pflicht ist. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass eine entsprechende Unterstützungsstruktur wieder in das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes aufgenommen wird. Dies umso mehr, weil es auch um die Teilhabe von Kindern aus Flüchtlingsfamilien gehen wird“, erklärte der Minister.

Der Begriff der „Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater“ ist bewusst gewählt worden, um deren Aufgaben von der klassischen Schulsozialarbeit abzugrenzen. „Sie erfüllen Aufgaben im Bereich der Existenzsicherung und Förderung von Bildung und Teilhabe, für die grundsätzlich der Bund zuständig ist“, bekräftigte Minister Schmeltzer.

Hintergrund:

Nach einem Landtagsbeschluss von Ende Dezember 2014 stehen für die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 47,7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, die durch einen von den Kommunen zu finanzierenden Eigenanteil auf insgesamt bis zu 67,5 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Beim Eigenanteil wird die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen berücksichtigt. Die Landesmittel werden nach dem Bedarf vor Ort auf die Kommunen aufgeteilt. Maßstab ist der tatsächliche  Einsatz der Bildung-und-Teilhabe-Mittel im Jahr 2013. Diesen objektiven Verteilungsschlüssel hat der Gesetzgeber gewählt, weil im Jahr 2013 die Sozialarbeit an Schulen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes – nach den Anlaufjahren 2011 und 2012 – etabliert war.

Die Gelder konnten rückwirkend zum 1. Januar 2015 beantragt werden, soweit die Stellen durchgängig besetzt waren. Um die Beantragung einfach zu gestalten, wurden die formalen Vorgaben auf ein rechtlich absolut notwendiges Minimum beschränkt.

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