30-Prozent-Quote für den sozialen Wohnungsbau / Land vereinbart globale Förderbudgets mit den Städten Köln und Münster

27. August 2014
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Bauminister Michael Groschek hat mit dem Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters und dem Münsteraner Stadtdirektor Hartwig Schultheiß eine Zielvereinbarung über die Bereitstellung globaler Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau unterzeichnet. Darin garantiert das Land der Stadt Köln bis einschließlich 2017 ein jährliches Globalbudget in Höhe von 75 Millionen Euro, für die Stadt Münster beträgt das Budget 25 Millionen Euro pro Jahr. In Köln sollen so jährlich 1.000, in Münster 300 preisgünstige Mietwohnungen neu gebaut werden.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Bauminister Michael Groschek hat mit dem Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters und dem Münsteraner Stadtdirektor Hartwig Schultheiß eine Zielvereinbarung über die Bereitstellung globaler Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau unterzeichnet.

Darin garantiert das Land der Stadt Köln bis einschließlich 2017 ein jährliches Globalbudget in Höhe von 75 Millionen Euro, für die Stadt Münster beträgt das Budget 25 Millionen Euro pro Jahr. In Köln sollen so jährlich 1.000, in Münster 300 preisgünstige Mietwohnungen neu gebaut werden.

Die Städte verpflichten sich, auf städtischem Grundbesitz einen Anteil von mindestens 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Städtische Grundstücke sollen gezielt Wohnungs-baugenossenschaften angeboten und Wohnbaureserveflächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau baureif gemacht werden.

Minister Groschek: „Mit dem Mehrjahresprogramm für die soziale Wohnraumförderung haben wir die Weichen für eine planbare und verlässliche Wohnungsbauförderung gestellt. Städte wie Münster und Köln nutzen jetzt mit ihren kommunalen Handlungsprogrammen dieses Angebot vorbildlich. Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.“ Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Den Zielvereinbarungen zufolge verpflichten sich Köln und Münster zur Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Handlungskonzepte in den Bereichen „Sozialgerechte Bodennutzung“, „Baulandentwicklung“ und „Sozialer Wohnungsbau“. Die kommunalen Handlungskonzepte sind auf Basis einer Wohnungsmarktanalyse im Dialog mit den örtlichen Wohnungsmarktakteuren erarbeitet worden.

Den Städten als Bewilligungsbehörden werden damit nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt. Mit den Globalbudgets können die Kommunen wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen umsetzen.

Das Land NRW hatte bereits mit dem Haushaltsgesetz 2013 ermöglicht, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder z.B. Studentenwerke nur mit der Auflage verkaufen werden, dort mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

Im vergangen Jahr waren in Köln 578 Wohneinheiten mit 54.799.000 Euro (2012: 320 WE, 27.558.000 Euro) gefördert worden. 2013 wurden in Münster 275 Wohneinheiten mit 23.690.000 Euro (2012: 225 WE, 20.310.000 Euro) gefördert.

Hinweis für die Redaktionen:
Den vollständigen Text der Zielvereinbarungen zwischen dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und den Städten Münster und Köln senden wir auf Nachfrage gern zu.

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