
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs
An der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nehmen sowohl die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teil als auch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien und die für die MPK zuständigen Fachleute.
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) der Länder bereiten auf den CdS-Konferenzen die Ministerpräsidentenkonferenzen vor. Hier werden Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausgesprochen, die sich aus der Anmeldung von Themen der Länder ergeben haben.
Sowohl vor den Ministerpräsidenten- als auch vor den CdS-Konferenzen beraten sich die SPD- bzw. von den Linken geführten A- und die unions- bzw. von den Grünen geführten B-Länder getrennt.
Hier legen sie ihre Verhandlungsposition zu den jeweiligen Themen fest.
Auf einer Ministerpräsidentenkonferenz werden etwa 10 bis 15 Tagesordnungspunkte behandelt. Bei besonders wichtigen Themen beraten sich die Regierungschefs in vertraulichen Gesprächsrunden, den so genannten "Kamingesprächen".
Die Grundlage dieser Arbeitsweise ist in der Geschäftsordnung der Ministerpräsidentenkonferenz festgeschrieben. Entscheidungen können nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Ländern getroffen werden, bei Entscheidungen über die Geschäftsordnung der Ministerpräsidentenkonferenz , bei haushaltswirksamen Angelegenheiten und der Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen ist die Einstimmigkeit der Länder erforderlich.