Or­ga­ni­sa­ti­on

Die MPK trifft sich viermal im Jahr zu regelmäßigen Sitzungen und bei besonderem Beratungsbedarf zu Sonderkonferenzen. Zu Beginn der Vorsitzzeit findet das Treffen im Vorsitzland und dreimal jährlich in der Bundeshauptstadt Berlin statt.

2021-10-12- MPK

Um ihre Standpunkte gegenüber dem Bund zu vertreten, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zweimal im Jahr die Möglichkeit, die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz im Anschluss an die länderinterne Konferenz mit der Bundeskanzlerin zu besprechen.

Das Vorsitzland organisiert und leitet die MPK und koordiniert die Interessen der Länder. Als Moderator der Ministerpräsidentenkonferenz ist es auch dafür verantwortlich, dass Kompromisse gefunden und gegebenenfalls Themen auf Bundesebene abgestimmt werden. Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt zwischen den Ländern jedes Jahr im Herbst nach einer festgelegten Reihenfolge.

An der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nehmen sowohl die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teil als auch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien und die für die MPK zuständigen Fachleute.

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) der Länder bereiten auf den CdS-Konferenzen die Ministerpräsidentenkonferenzen vor. Hier werden Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausgesprochen, die sich aus der Anmeldung von Themen der Länder ergeben haben.

Sowohl vor den Ministerpräsidenten- als auch vor den CdS-Konferenzen beraten sich die A-Länder (SPD-geführte Länder und Thüringen) und B-Länder (unionsgeführte Länder und Baden-Württemberg) getrennt. Hier legen sie ihre Verhandlungsposition zu den jeweiligen Themen fest.

Auf einer Ministerpräsidentenkonferenz werden aktuelle Themen von allgemeinpolitischer Bedeutung behandelt. Bei besonders wichtigen Themen beraten sich die Regierungschefs in vertraulichen Gesprächsrunden, den so genannten "Kamingesprächen".

Die Grundlage dieser Arbeitsweise ist in der Geschäftsordnung der Ministerpräsidentenkonferenz festgeschrieben. Entscheidungen können nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Ländern getroffen werden, bei Entscheidungen über die Geschäftsordnung der Ministerpräsidentenkonferenz, bei haushaltswirksamen Angelegenheiten und der Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen ist die Einstimmigkeit der Länder erforderlich.