Für die Förderschulen in Nordrhein-Westfalen gelten neue Mindestgrößen. Einzelheiten regelt die überarbeitete Mindestgrößenverordnung des Schulministeriums, die seit dem vergangenen Donnerstag in Kraft tritt. Schulministerin Sylvia Löhrmann bezeichnete die neue Verordnung als gute Grundlage für ein zeitgemäßes und pädagogisch hochwertiges Förderschulangebot auch in Zeiten des wachsenden inklusiven Schulangebots: „Die Schulträger haben jetzt Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.“ Die neuen Vorgaben müssen spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 umgesetzt werden. Für Förderschulen, die am Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung“ teilnehmen, gelten die neuen Mindestgrößen erst ab dem Schuljahr 2016/17.