Der Landtag hat die Änderung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes verabschiedet. Damit bleiben bewährte Mittel im Kampf gegen die Kriminalität weiter erlaubt. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die Gefahrenabwehr durch die Polizei an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren. Genauso wichtig ist es, dass sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das ist unser Maßstab“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das Gesetz enthält klar definierte Eingriffsbefugnisse, um aktuelle Daten bei Telekommunikationsanbietern abzufragen und sogenannte IMSI-Catcher einzusetzen. Damit können Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden.