Die Anträge des Regionalverbands Ruhr und der Stadt Datteln für landesplanerische Zielabweichungsverfahren am Kraftwerksstandort Datteln sind von der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde geprüft worden. Danach liegen die inhaltlichen Voraussetzungen vor, die beantragten Zielabweichungen positiv zu entscheiden. Das Kabinett hat dies in einem einvernehmlichen Beschluss festgestellt. Die Landesregierung hat daher den Regionalverband Ruhr und die Stadt Datteln informiert, Abweichungen von den Zielen der Raumordnung zuzulassen, die im Landesentwicklungsplan von 1995 festgelegt sind. Nach § 16 Landesplanungsgesetz kann von Zielen der Raumordnung im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist.