Zweiter Jahrestag der verheerenden Hochwasserkatastrophe: Land verlängert Förderprogramm für betroffene Unternehmen

Ministerin Neubaur: Solidarität und Unterstützung für einen erfolgreichen und nachhaltigen Wiederaufbau

30. Juni 2023
PHB Neubaur, Mona - neutral, vor Flaggen (2022)

Die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz jährt sich am 14. und 15. Juli zum zweiten Mal. 49 Menschen verloren in Nordrhein-Westfalen ihr Leben.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz jährt sich am 14. und 15. Juli zum zweiten Mal. 49 Menschen verloren in Nordrhein-Westfalen ihr Leben. „Die Flut hat unser Land in tiefe Trauer gestürzt, aber zugleich bundesweit unglaubliche Hilfsbereitschaft ausgelöst. Meine Gedanken sind bei den Familien der Opfer, den Überlebenden, den Einsatzkräften und allen Betroffenen, die noch immer mit den Folgen dieser Naturkatastrophe zu kämpfen haben“, so Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.

Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen steht den Unternehmen in den betroffenen Regionen von Beginn an zur Seite und wird nun die Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2024 verlängern.

Ministerin Neubaur weiter: „Wir möchten den Betroffenen auch im kommenden Jahr weiter unsere Solidarität beweisen und Unterstützung anbieten. Mit der Verlängerung der Aufbauhilfe helfen wir den Unternehmerinnen und Unternehmern, die bislang keinen Förderantrag gestellt haben, den Wiederaufbau anzugehen und ihre Existenzgrundlage wiederherzustellen. Unser Ziel ist es, gemeinsam den Weg zu einem nachhaltigen Neuanfang zu ebnen.“

Da für die Förderung von Unternehmen strengere europarechtliche Vorgaben gelten als für Privatpersonen, können die Hilfen für Unternehmen zunächst nur um ein Jahr verlängert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb bereits gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine über den 30. Juni 2024 hinausgehende Verlängerung bei der EU-Kommission angestoßen, damit auch Unternehmen ihre Anträge noch bis zum 30. Juni 2026 stellen können. 

Aktuelle Zahlen aus dem Antragsverfahren

Zu den bewilligten 244 Millionen Euro der Aufbauhilfe kommen 36 Millionen Euro an Soforthilfen (unbürokratische und pauschale Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro) sowie 18 Millionen Euro als NRW.BANK Universalkredite hinzu. Nach aktuellem Stand wurden durch Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bereits mehr als 16.000 Beratungsgespräche mit vom Hochwasser geschädigten Unternehmen geführt. Mit dem umfangreichen Hilfspaket unterstützt das Land betroffene Unternehmen bislang mit knapp 300 Millionen Euro.

Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft. Wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört, gern auch an Ihre örtliche IHK. Die Beraterinnen und Berater erläutern Ihnen das Verfahren und Sie erhalten Informationen über Gutachten, die Sie aufgrund von EU-Vorgaben benötigen. Nach einer ersten Prüfung durch die Kammern reichen Sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie zügig aus.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und zur Fristverlängerung finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/#Unternehmen-Antragsverfahren

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