Weltverbrauchertag 2018: Weniger Plastik, mehr Recycling

Ministerin Schulze Föcking besucht Wertstoffaufbereitungsanlage in Iserlohn: Ziel muss es sein, dass Industrie, Handel und Verbraucher weniger Plastik produzieren, konsumieren und Kunststoffe sauber trennen und wiederverwerten

15. März 2018
phb Mülltrennung Recycling

Umweltministerin Christina Schulze Föcking hat zum Weltverbrauchertag an Industrie, Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher appelliert, weniger Plastik zu produzieren und verwendete Kunststoffe sauber zu trennen und zu entsorgen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Umweltministerin Christina Schulze Föcking hat zum Weltverbrauchertag an Industrie, Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher appelliert, weniger Plastik zu produzieren und verwendete Kunststoffe sauber zu trennen und zu entsorgen. „Das chinesische Importverbot für Kunststoffabfälle ist ein Signal und unsere Chance, ein Umdenken zugunsten einer Marktverbesserung für Recyclingprodukte zu erreichen“, sagte Schulze Föcking. Laut einer Studie im Auftrag der Entsorgungswirtschaft lag die Menge der Plastikabfälle durch Endverbraucher im Jahr 2015 bundesweit bei etwa fünf Millionen Tonnen. „Das ist eindeutig zu viel“, so Schulze Föcking. „Es ist gut, dass Plastiktüten inzwischen vielerorts nicht mehr verschenkt werden und Straßengräben nicht mehr mit Plastikflaschen übersäht sind“, sagte die Ministerin. Aber dies reiche noch nicht aus.
 
In Nordrhein-Westfalen ist die Entsorgungswirtschaft durch eine sehr gute Infrastruktur in der Lage, Wertstoffe hochwertig zu verarbeiten. Am Weltverbrauchertag macht sich die Ministerin bei einem Besuch der Firma LOBBE in Iserlohn ein Bild einer modernen Wertstoffaufbereitungsanlage. Die Anlage sortiert jährlich 95.000 Tonnen Leichtverpackungsabfälle aus der Sammlung der Dualen Systeme (Gelber Sack, Gelbe Tonne und Wertstofftonne) in ein Dutzend Sortierfraktionen. Modernste Technik sorgt dafür, dass beispielsweise vier Kunststoffarten sortenrein aussortiert werden. Diese Sortenreinheit ist die Voraussetzung dafür, dass Kunststoffe als sogenannte Rezyklate wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können.
 
„Das Recycling gebrauchter Kunststoffe ist nur mit einer möglichst sauberen getrennten Erfassung der Leichtverpackungsabfälle möglich“, sagte Schulze Föcking im Vorfeld des Besuches der Recyclinganlage und appellierte an die Verbraucherinnen und Verbraucher, Abfälle in den Haushalten möglichst sorgfältig zu trennen: „Papier- und Kunststoffabfälle, die mit feuchten Haushaltsabfällen oder mit nassen Bioabfällen zusammengeworfen werden, lassen sich nur sehr schwer sortenrein zurückgewinnen und stofflich verwerten.“
 
Schulze Föcking betonte, dass mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 und dessen anspruchsvollen Recyclingquoten die Entsorgungswirtschaft darauf angewiesen sei, möglichst saubere Kunststoffabfälle einsetzen zu können. „Nur so ist erfolgreiches Recycling möglich. Zum Glück sind die Zeiten vorbei, in denen Restmüll aus der grauen Tonne und gebrauchte Verpackungen aus dem gelben Sack vor der Müllverbrennungsanlage zusammengekippt und anschließend gemeinsam verbrannt wurden.“
 
„Noch besser als zu recyceln ist allerdings die Vermeidung“, sagte Schulze Föcking. Ein besonderes Augenmerk müsse den Mikroplastikteilchen gelten, die zunehmend die Gewässerqualität bedrohen. „Wir werden die Forschung in diesem Bereich intensivieren, um zeitnah zu Lösungswegen zu kommen.“ Die Ministerin begrüßte ausdrücklich die Selbstverpflichtung der Industrie, bis zum Jahr 2020 auf Mikroplastik in Kosmetikprodukten verzichten zu wollen.

Der Weltverbrauchertag

Jeder ist Verbraucherin und Verbraucher. Und jedes Jahr am 15. März ist Weltverbrauchertag (World Consumer Rights Day, WCRD). Er erinnert an die Rechte und Schutzinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Seinen Ursprung hat der Gedenktag in der Erklärung des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy. In seiner Rede am 15. März 1962 vor dem amerikanischen Kongress hatte Kennedy erstmals vier grundlegende Rechte der Verbraucher formuliert: das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, das Recht auf umfassende Information, das Recht auf freie Wahl und das Recht, gehört zu werden. Diese Grundrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Verabschiedung der Guidelines for Consumer Protection 1985 (1999 noch einmal aktualisiert) bestätigt und erweitert.
 

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