Weg frei für Teilzeitarbeit im Juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen

5. Januar 2022
phb Justiz Paragraph

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land die geschaffene Möglichkeit umgesetzt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

Justiz

Ende Dezember 2021 ist das Gesetz zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit vom 17.12.2021 (GV.NRW. S. 1475) veröffentlicht worden.

Danach haben ab dem 01.01.2023 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ihren Dienst um 20 Prozent zu reduzieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Ich freue mich sehr, dass die Regierungskoalition so schnell die Chance ergriffen hat, die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung weiter zu fördern. Besonders stolz bin ich darauf, dass es gelungen ist, mit breitem Einvernehmen die beste Lösung für den juristischen Nachwuchs zu finden.“

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land die durch Bundesrecht erst im Juni 2021 – mit Wirkung zum 01.01.2023 – geschaffene Möglichkeit umgesetzt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Die Reduzierung kann kontinuierlich erfolgen oder in einem Modell, das zu einer bezahlten Freistellung von bis zu sechs Monaten führt.

„Vieles im Leben lässt sich nicht planen,“ so Peter Biesenbach. „Das Bedürfnis, sich verstärkt für die Familie einzusetzen oder erhöhte Pflegeleistungen zu erbringen, kann sich kurzfristig ergeben. Selbstverständlich soll es den Referendarinnen und Referendaren in Nordrhein-Westfalen daher freistehen, auch während des Vorbereitungsdienstes von der Vollzeit in die Teilzeit zu wechseln.“

Im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben ist die nordrhein-westfälische Lösung maximal flexibel. Den Referendarinnen und Referendaren steht es frei, auch nur einen Teil des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit abzuleisten. Sie können anteilig den regelmäßigen Dienst in der Einzelausbildung verkürzen oder für ein Blockmodell votieren: Hierdurch können sie, vergleichbar einem „Sabbatjahr“, einen bezahlten Freiraum „ansparen“, um sich neben ihrer Belastung durch Betreuung, Pflege oder Schwerbehinderung effektiv auf ihr Examen vorzubereiten. Da der Vorbereitungsdienst in Teilzeit inhaltlich keinen reduzierten, sondern lediglich einen in Teilen anders organisierten Dienst darstellt, verlängert sich die Dauer anteilig.

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