Wahlweise E-Klausur in den Juristischen Staatsprüfungen in Nordrhein-Westfalen ab 2024

Webbasierte Übungsmöglichkeiten stehen ab sofort zur Verfügung

28. Juli 2023
phb Justiz Paragraph

Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden und Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen. In Nordrhein-Westfalen ist die E-Klausur durch Gesetz eingeführt worden, sodass die Prüfungsämter sie verbindlich verpflichtend anbieten und auch die Hardware und Software stellen müssen.

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Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden und Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen. In Nordrhein-Westfalen ist die E-Klausur durch Gesetz eingeführt worden, sodass die Prüfungsämter sie verbindlich verpflichtend anbieten und auch die Hardware und Software stellen müssen. Für die Kandidatinnen und Kandidaten bleibt die E-Klausur freiwillig; sie können die Art der Anfertigung frei wählen. Schon ab sofort besteht eine webbasierte Übungsmöglichkeit, mit der sich die künftigen Prüflinge jederzeit von zu Hause aus mit den Funktionen des Programms vertraut machen können.

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach: „Es freut mich, dass sich die Prüflinge schon fünf Monate vor dem Beginn der E-Klausur mit der Bearbeitungsoberfläche vertraut machen können. Das gibt Sicherheit für die Prüfungssituation. Urteile und Schriftsätze werden längst elektronisch verfasst. Es ist gut, dass jetzt auch die juristischen Aufsichtsarbeiten mit der Zeit gehen.”  

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen externen IT-Dienstleister mit der technischen Durchführung der elektronischen Aufsichtsarbeiten beauftragt. Die sichere Prüfungsumgebung wird aus einer Hand vor, während und nach der Prüfung gewährleistet. Der technisch reibungslose Prüfungsablauf wird zusätzlich dadurch gesichert, dass während der Bearbeitung der Klausuren im Hintergrund automatisch alle zehn Sekunden eine Speicherung des Bearbeitungsfortschritts erfolgt. So kann im Falle einer technischen Störung binnen weniger Minuten ein Austausch des Gerätes und eine Wiederherstellung des Bearbeitungsstandes mit praktisch keinem Datenverlust erfolgen.

Die webbasierte Übungsmöglichkeit kann schon jetzt über das Demoportal http://e-klausur-test.nrw.de (ausschließlich über Google Chrome) jederzeit aufgerufen werden. Die Reinschriften der Übungsklausuren können zum persönlichen Gebrauch gespeichert und anschließend ausgedruckt werden. Das Programm entspricht im Wesentlichen dem im Examen eingesetzten Programm.

Die Aufsichtsarbeiten werden ab 2024 auf Laptops der Marke Lenovo mit einem 16-Zoll großen Display angefertigt. Eine externe Tastatur („Cherry KC 1000“) und eine externe Maus („Cherry MC 1000“) werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Größe der Tische wird entsprechend dem Mehrbedarf angepasst. Der Aufgabentext wird bis auf Weiteres in Papierform ausgehändigt.

Das Klausur-Volumen ist gewaltig: In Nordrhein-Westfalen werden rund ein Viertel aller juristischen Staatsexamina in Deutschland insgesamt abgelegt. Dabei werden sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung jeweils rund 20.000, also insgesamt 40.000 Klausuren pro Jahr geschrieben.

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