Vermittlungsausschuss: Landwirte vor Kosten und unnötiger Bürokratie bewahrt

22. Februar 2024
Acker, Landwirtschaft, Feld, Öko

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch, 21. Februar 2024, über das zuvor im Bundesrat gescheiterte Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beraten.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch, 21. Februar 2024, über das zuvor im Bundesrat gescheiterte Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beraten, das für Landwirtinnen und Landwirte, aber auch viele Betriebe im Gartenbau und im Handwerk zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand generiert hätte. Die Bundesregierung wollte für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, hierzu gehören auch Aufsitzmäher und ähnliche Fahrzeuge, und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine eigene Versicherungspflicht einführen. Nun ist im Vermittlungsausschuss entschieden worden, dass Ausnahmen von der Kfz-Haftpflicht für diese Fahrzeuge gelten sollen. Nordrhein-Westfalen hatte sich im Bundesrat erfolgreich dafür stark gemacht, dass es für solche Arbeitsmaschinen keine Versicherungspflicht gibt. 

Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen: „Nordrhein-Westfalen setzt sich ein, die Landwirtschaft und viele weitere Betriebe, auch im Gartenbau und im Handwerk, vor Mehrkosten und Arbeitsaufwand zu bewahren. Unsere Landwirtschaft und unsere Handwerksbetriebe brauchen Verlässlichkeit in diesen Zeiten, aber keine zusätzlichen Belastungen. Gut, dass der Vermittlungsausschuss nun diese vernünftige Entscheidung getroffen hat.“

Nach Vorgaben der Europäischen Union ist eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht erforderlich. Der Schutz von Opfern von Unfällen mit diesen Maschinen bleibt erhalten, da fast alle Halter von Arbeitsmaschinen und Staplern schon jetzt über ihre Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherungen versichert sind und subsidiär die von den Kfz-Versicherern finanzierte Verkehrsopferhilfe eintritt.

Bundestag und Bundesrat müssen nun noch final über das Ergebnis abstimmen.

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