Umsetzung des Nordrhein-Westfalen-Plans schreitet voran: Landesregierung bringt Gesetz zum größten Infrastruktur- und Investitionsprogramm auf den Weg
Kabinett billigt „NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036“. Mit dem Gesetzentwurf wird die erste Säule des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur umgesetzt.
Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. Auf den Beschluss des Kabinetts vom 21. Oktober 2025 folgt nun innerhalb kürzester Zeit bereits der wichtige erste Schritt der Umsetzung.
Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. Auf den Beschluss des Kabinetts vom 21. Oktober 2025 folgt nun innerhalb kürzester Zeit bereits der wichtige erste Schritt der Umsetzung: Am Dienstag, 4. November 2025, hat das Kabinett das „NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036“ gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf wird der notwendige rechtliche und finanzielle Rahmen gesetzt, um schnell und unbürokratisch die auf Basis des Sondervermögens des Bundes und zusätzlicher Landesmittel nunmehr möglichen Investitionen auf Ebene des Landes und der Kommunen auf den Weg zu bringen.
Neben den Fördervoraussetzungen und Verfahrensregeln werden die Verteilung der Mittel auf Land und Kommunen sowie die vorgesehenen Infrastrukturbereiche festgelegt, in die die bereitgestellten Mittel in den kommenden zwölf Jahren investiert werden sollen.
Die Schwerpunkte des Investitionsprogramms sind Kitas und Schulen und die Verkehrsinfrastruktur. Auch in Gesundheitsversorgung, energetische Sanierung und Klimaschutz, Sport und Digitalisierung sowie Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft wird investiert. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, was einem kommunalen Anteil von rund 68 Prozent entspricht. Knapp 10 Milliarden Euro investiert das Land in seine Infrastruktur.
Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen sinken, würden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt. Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.
Mit dem Infrastrukturgesetz gibt die Landesregierung Kommunen, Trägern, Hochschulen, Unternehmen sowie den Menschen in Nordrhein-Westfalen eine Investitionsgarantie, die sichtbaren Wandel vor Ort zeitnah ermöglicht und ein Jahrzehnt verlässlicher Planungssicherheit schafft. Im nächsten Schritt erfolgt die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag.
Hintergrund
Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) stellt der Bund den Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung. Die Mittel sollen dazu beitragen, bestehende Defizite in der öffentlichen Infrastruktur zu beheben und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Nordrhein-Westfalen wird aus dem Sondervermögen des Bundes rund 21,1 Milliarden Euro erhalten. Um die Mittel für Infrastrukturinvestitionen in Nordrhein-Westfalen zeitnah nutzen zu können, müssen entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
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