Sommerhilfen: Landesregierung stellt weitere 250.000 Euro für den Hitzeschutz von obdach- und wohnungslosen Menschen zur Verfügung

29. Juli 2026
Person, die Blatt gegen die Sonne hält

Die Landesregierung erweitert den diesjährigen Hitzeschutz von obdach- und wohnungslosen Menschen. Nach einer ersten Förderphase Ende Juni stehen nun weitere 250.000 Euro bereit, die das Land in einem unbürokratischen Verfahren an die Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe auszahlt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung erweitert den diesjährigen Hitzeschutz von obdach- und wohnungslosen Menschen. Nach einer ersten Förderphase Ende Juni stehen nun weitere 250.000 Euro bereit, die das Land in einem unbürokratischen Verfahren an die Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe auszahlt. Damit können Bedarfsartikel wie Sonnensegel, leichte Sonnenschutzbekleidung und Trinkwasserflaschen, aber auch notwendige Pflegeprodukte wie Sonnenschutzmittel beschafft und verteilt werden. Insgesamt stehen damit in diesem Jahr 500.000 Euro für die sogenannten Sommerhilfen zur Verfügung.

„Die Folgen des Klimawandels und die historische Hitzewelle, die wir kürzlich erlebt haben, zeigen uns sehr deutlich: Wir müssen uns als Gesellschaft auf extreme Hitzeperioden einstellen. Menschen ohne schützendes Dach über dem Kopf sind der Hitze besonders ausgeliefert und sie haben nur eingeschränkt Zugang zu Trinkwasser oder klimatisierten Räumlichkeiten. Die extreme Sonneneinstrahlung ist ein im schlimmsten Fall lebensbedrohliches Risiko für obdach- und wohnungslose Menschen. Hier leisten die Sommerhilfen einen gezielten Beitrag für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz im Bereich der lokalen Wohnungslosenhilfe. Angesichts der Hitzephasen und der damit einhergehenden besonderen Herausforderungen stocken wir die Mittel für die Sommerhilfen in diesem Jahr bedarfsgerecht auf”, erklärt Sozial- und Gesundheitsminister Laumann.

Die Mittel unterstützen flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen die Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe bei ihrer wichtigen Arbeit. 

Die Träger und Initiativen können bereits jetzt vor Eingang des offiziellen Förderbescheids im Hitzeschutz aktiv werden, da für den Einsatz der Landesmittel vorzeitiger Maßnahmebeginn ausgesprochen wurde.

Koordinatoren und Ansprechpersonen für Rückfragen

Frau Bettina Rudat, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 248, E-Mail: Bettina.Rudat@caritasnet.de

Herr Heinz Blome, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 287, E-Mail: Heinz.Blome@caritasnet.de

Über die bewährten Sommerhilfen hinaus stellt das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) eine Handlungshilfe zum Thema „Hitzeschutz für Menschen ohne Wohnung oder Obdach” bereit, die gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und den beteiligten Akteuren entwickelt wurde. Neben Grundlagenwissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze auf Menschen ohne Wohnung oder Obdach und ihren entsprechenden Bedarfen wird dargestellt, welche praktischen Schritte für die Entwicklung von Maßnahmen eingeleitet werden können. Dazu zählen die Stärkung der Handlungsfähigkeit durch partizipative Ansätze und das Aufstellen von Kommunikationsstrategien. Zudem wird eine Liste mit bereits etablierten Maßnahmen aus der Praxis bereitgestellt. Die Handlungshilfe ist über das „Infoportal Hitze und Gesundheit” des LfGA NRW unter www.hitze.nrw.de abrufbar.

Hintergrundinformationen

Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt das MAGS seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Dafür sind die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt worden: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020. Durch den zusätzlichen Einsatz von Fördermitteln der EU stehen im Jahr 2026 insgesamt rund 16,6 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Weitere Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finden Sie hier.

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