Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen

Minister Stamp und Minister Biesenbach: Nordrhein-Westfalen bringt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts bei sexuellem Missbrauch von Kindern sowie bei Verbreitung und Besitz von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern in den Bundesrat ein

25. Juni 2020
phb Justizia

Die schrecklichen Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster in den letzten Monaten haben offengelegt, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie der Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, von denen selbst Säuglinge betroffen sind, keine Randphänomene sind.

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Die schrecklichen Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster in den letzten Monaten haben offengelegt, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie der Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, von denen selbst Säuglinge betroffen sind, keine Randphänomene sind. Nordrhein-Westfalen will Kinder besser schützen und den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern über eine Bundesratsinitiative verschärfen. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen, der bereits am 3. Juli im Bundesrat beraten wird. Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch von Kindern und somit die Hochstufung dieser Straftatbestände von einem Vergehen zu einem Verbrechen. Auch bei dem Straftatbestand, der die Verbreitung und den Besitz von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern unter Strafe stellt, sind Strafverschärfungen vorgesehen.
 
Familienminister Joachim Stamp: „Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist niemals nur ein Vergehen, sondern immer ein abscheuliches Verbrechen. Mit der Bundesratsinitiative möchten wir klarstellen, dass Straftaten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern betreffen, immer als Verbrechen geahndet werden müssen. Es darf auch grundsätzlich keine Bewährungsstrafe geben, wenn sich jemand an der Vergewaltigung von Kindern beteiligt. Die Opfer sind oftmals für ihr gesamtes Leben traumatisiert. Deshalb muss auch der Besitz und die Verbreitung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern härter bestraft werden.“
 
Justizminister Peter Biesenbach: „Der wirksame strafrechtliche Schutz der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, der Kinder, bedurfte einer Ausweitung. Dafür haben wir die Tatbestände und Strafrahmen überarbeitet und angepasst. Dabei war es mir auch sehr wichtig, im NRW-Entwurf den beschönigenden bisherigen Ausdruck, Kinderpornographie‘ durch einen Begriff zu ersetzen, der die Tragweite dieser erschreckenden Straftaten angemessen wiedergibt: Das ist keine Pornographie, das ist Missbrauch. Die Täter verbreiten und besitzen hier, Darstellungen des Missbrauchs von Kindern‘. Dies müssen wir so benennen und konsequent bestrafen.“
 
Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, Kinder insgesamt besser vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch zu schützen. Darum hat die Landesregierung nicht allein strafrechtliche Änderungen geplant, sondern möchte vor allem die Prävention verbessern. Familienminister Joachim Stamp: „Wir richten dazu am 1. August 2020 eine Landesfachstelle ein, um das Expertenwissen von Betroffenenverbänden und Fachorganisationen wie Zartbitter in die Fläche vor Ort zu bringen. Denn die jüngsten Fälle haben offengelegt, dass oftmals auch in Ämtern, Behörden und Gerichten die Expertise in diesem hochsensiblen Bereich fehlt.“
 

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