Schlag gegen Organisierte Kriminalität: Nordrhein-Westfalen verbietet Hells Angels Charter Leverkusen
Innenminister Reul: Wer mit Waffen, Drogen und Einschüchterung sein Geld verdient, muss jederzeit damit rechnen, dass die Polizei morgens im Schlafzimmer steht
Das Ministerium des Innern hat am Dienstag, 28. April 2026, den Verein „Hells Angels Motorcycle Club Leverkusen” verboten und aufgelöst. Gleichzeitig vollzieht das Polizeipräsidium Düsseldorf seit den frühen Morgenstunden mit über 1.200 Einsatzkräften aus dem ganzen Land umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen an mehr als 50 Objekten in 28 Städten in Nordrhein-Westfalen.
Das Ministerium des Innern hat am Dienstag, 28. April 2026, den Verein „Hells Angels Motorcycle Club Leverkusen” verboten und aufgelöst. Gleichzeitig vollzieht das Polizeipräsidium Düsseldorf seit den frühen Morgenstunden mit über 1.200 Einsatzkräften aus dem ganzen Land umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen an mehr als 50 Objekten in 28 Städten in Nordrhein-Westfalen. Seit den frühen Morgenstunden werden Wohnungen und Geschäftsräume von Vereinsmitgliedern und Unterstützern u. a. in Leverkusen, Köln, Langenfeld, Monheim am Rhein, Solingen, Dortmund, Oberhausen, Ahaus, Velbert, Duisburg, Bergheim, Gummersbach, Kerpen, Herne, Voerde, Bielefeld, Bochum, Dinslaken, Lünen und Marienheide durchsucht. Die Maßnahmen werden durch Spezialeinsatzkräfte sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterstützt. Es handelt sich um einen der größten Einsätze zur Bekämpfung der Rockerkriminalität in der Geschichte Nordrhein-Westfalens.
Innenminister Herbert Reul: „Wer mit Waffen, Drogen, Gewalt und Einschüchterung sein Geld verdient, muss jederzeit damit rechnen, dass die Polizei morgens im Schlafzimmer steht. Nicht als Gast, sondern mit Durchsuchungsbeschluss. Heute senden wir eine unmissverständliche Botschaft: maximaler Fahndungsdruck, null Toleranz und kein Quadratmeter Rückzugsraum für kriminelle Rocker in Nordrhein-Westfalen.“
Grundlage des Verbots sind Ergebnisse eines Ermittlungsverfahrens des Polizeipräsidiums Düsseldorf unter Leitung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (ZeOS NRW) u. a. wegen des Verdachts der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Das Verbot stützt sich auf Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Vereinsgesetz. Der Charter war erst im Mai 2024 als sogenanntes „Prospect Charter” gegründet und im Juni 2025 zur vollwertigen Ortsgruppe ernannt worden. Mitglieder sind vielfach durch Straftaten in Erscheinung getreten – darunter unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und räuberische Erpressung.
Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen. Die Bildung von Ersatzorganisationen sowie die Verwendung von Vereinskennzeichen sind ausdrücklich verboten.