Runderlass regelt Ferientermine für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24

8. Dezember 2014
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Das Schulministerium hat Beginn und Ende der sogenannten kleinen Schulferien für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24 festgelegt.

Schule und Bildung

Das Schulministerium hat Beginn und Ende der sogenannten kleinen Schulferien für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24 festgelegt.„Mit den jetzt bekanntgegebenen Ferienzeiten können Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler langfristig planen. Wie in den vergangenen Jahren wurde auf einen angemessenen Wechsel zwischen längeren Unterrichts- und ausreichenden Entspannungsphasen geachtet“, so Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Der Runderlass zur Ferienordnung regelt die Termine für Herbst-, Weihnachts- und Osterferien für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24. Erstmals seit langem wird es in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2017/18 wieder eine Woche Pfingstferien geben.

Schon im Frühsommer hatte sich die Kultusministerkonferenz auf die Termine der Sommerferien der Jahre 2018 bis 2024 geeinigt. Für die Terminierung aller übrigen Ferienzeiten sind die Länder zuständig. Dabei werden pädagogische und schulorganisatorische Aspekte berücksichtigt.

Zusätzlich zu den vom Schulministerium festgelegten Ferienterminen stehen jeder Schule in jedem Schuljahr drei oder vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer davon sollte als Brauchtumstag, zum Beispiel bei Volks- und Heimatfesten oder in der Karnevalszeit, genutzt werden. Im Einvernehmen mit dem Schulträger entscheidet die Schulkonferenz über die Terminierung. Dabei ist eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde anzustreben.

Weitere Informationen und alle Ferientermine finden Sie im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de/docs/LINKS/Ferientermine.

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