Für erfolgreiches Lernen von Anfang an: Gesetzentwurf für ABC-Klassen geht in den Landtag
Ministerin Feller: Alle Kinder sollen mit möglichst guten Voraussetzungen in die Schule starten
Nach Abschluss der Verbändebeteiligung bringt die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung der neuen ABC-Klassen in den Landtag ein.
Nach Abschluss der Verbändebeteiligung bringt die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung der neuen ABC-Klassen in den Landtag ein. Das Landeskabinett hat hierfür den Weg frei gemacht. Damit folgt der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren.
Mit den ABC-Klassen führt Nordrhein-Westfalen einen weiteren Baustein zur Unterstützung der vorschulischen Sprachförderung ein. Sie ergänzen die Alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas, die die Landesregierung derzeit wissenschaftlich begleitet weiterentwickelt. Ziel der ABC-Klassen ist es, Kindern einen guten Start in die Schule zu ermöglichen. Grundlage ist eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung bei der Schulanmeldung, die um ein halbes Jahr vorverlegt wird – vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung. Wird dabei festgestellt, dass ein Kind noch nicht über die für die Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, nimmt es verpflichtend an einer ABC-Klasse teil. Dort werden insbesondere sprachliche und kommunikative, aber auch motorische und sozial-emotionale Vorläuferkompetenzen systematisch gestärkt.
Schulministerin Dorothee Feller: „Sprache ist der Schlüssel für Bildungserfolg. Mit verbindlichen ABC-Klassen setzen wir in Nordrhein-Westfalen einen neuen Maßstab für die frühzeitige schulische Sprachförderung. In der Verbändebeteiligung hat es ermutigenden Zuspruch für diesen Ansatz gegeben. Das bestärkt uns darin, diesen wichtigen Schritt zu gehen. Zugleich reagieren wir damit auf viele Rückmeldungen aus den Schulen und auf Studien, die zeigen, dass zu viele Kinder bei der Einschulung nicht über die notwendigen Vorläuferkompetenzen für einen erfolgreichen Schulstart verfügen. Gerade weil viele Kinder heute mehr Zeit für ihre Entwicklung brauchen und die Schuleingangsphase in drei Jahren durchlaufen, setzen wir bewusst früher an. Unser Ziel ist klar: Alle Kinder sollen mit möglichst guten Voraussetzungen in die Schule starten.“ Weiter betonte die Ministerin: „Die Zeit bis zur Einführung werden wir nun intensiv nutzen, um die Umsetzung der ABC-Klassen gemeinsam mit allen Beteiligten gut vorzubereiten. Dabei werden wir offene Fragen im engen Austausch klären, damit der Start der ABC-Klassen verlässlich und gut organisiert gelingt.”
Die ABC-Klassen können an öffentlichen Schulen, in Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten stattfinden. Die Verpflichtung zur Teilnahme gilt erstmals für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Damit könnten die ersten verpflichtenden Vorkurse im Schuljahr 2028/2029 beginnen. Für Kinder, die vorher schulpflichtig werden, soll weiterhin die bisherige Rechtslage gelten. Diese Übergangsregelung berücksichtigt die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bei Schulen, Schulaufsicht und Kommunen.
Flankierend schafft der Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten für eine noch individuellere Förderung zum Schulstart. Wenn absehbar ist, dass ein Kind mehr Zeit für seine Entwicklung benötigt, können Schulleiterinnen und Schulleiter bereits bei Aufnahme in die Schule entscheiden, dass die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchlaufen wird (sogenannte ABC-Plus-Förderung). Diese Entscheidung wird überprüft und spätestens am Ende des ersten Schuljahres erneut bewertet.
Die ABC-Klassen und die ABC-Plus-Förderung sind zentrale Elemente des Schulkompasses NRW 2030. Darin bündelt die Landesregierung zentrale Reformvorhaben von der Stärkung der Basiskompetenzen über mehr Bildungsgerechtigkeit bis hin zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden Lagen. Die ABC-Klassen setzen dabei bewusst früh an: Sie tragen dazu bei, dass Kinder bereits vor der Einschulung die sprachlichen Grundlagen erwerben, die sie für einen erfolgreichen Bildungsweg brauchen.
Die Landesregierung hat den Kommunen zugesagt, die im Zuge der Einführung der ABC-Klassen entstehenden Kosten zu übernehmen. Ministerin Dorothee Feller: „Die Kommunen können sich auf die Zusagen des Landes verlassen. Die Kosten, die durch die Einführung der ABC-Klassen entstehen, wird das Land übernehmen.“