Sozialminister Laumann begrüßt Reformvorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform
In Berlin hat am Dienstag, 27. Januar 2026, die Kommission zur Sozialstaatsreform ihre Ergebnisse vorgelegt. Im Auftrag der Bundesregierung hat sie Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeitet und in ihrem Bericht zur Umsetzung empfohlen.
In Berlin hat am Dienstag, 27. Januar 2026, die Kommission zur Sozialstaatsreform ihre Ergebnisse vorgelegt. Im Auftrag der Bundesregierung hat sie Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeitet und in ihrem Bericht zur Umsetzung empfohlen. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände gehörten der Kommission an. Nordrhein-Westfalen wurde – auch vor dem Hintergrund seiner Beteiligung an der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder – an dem Beratungsprozess der Kommission zur Sozialstaatsreform beteiligt. Erste Rechtsvereinfachungen sollen laut der Kommission zur Sozialstaatsreform unmittelbar von den zuständigen Bundesressorts in Angriff genommen werden, das Gesetzgebungsverfahren für eine grundlegende Reform des Leistungssystems möglichst bis Ende 2027 abgeschlossen werden.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt die vorgelegten Ergebnisse: „Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat in Berlin einen Vorschlag zu einer wirklich grundlegenden Reform der Sozialverwaltung vorgelegt. Das ist ein starkes Zeichen für die Handlungsfähigkeit und den Reformwillen des Staates und macht auch für die weiteren Beratungen Mut. Der Reformvorschlag sieht eine drastische Vereinfachung der Gesetze, deutlich weniger Behörden und eine optimale Nutzung digitaler Möglichkeiten vor. Das wäre ein entschiedener Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung. Zudem kann die Sozialverwaltung durch die Reform zum Vorreiter der digitalen Verwaltung werden. Das wäre gut für die Menschen vor und hinter den Schreibtischen in unseren Sozialbehörden. Zudem würde die Reform den Verwaltungsaufwand verringern und die öffentlichen Haushalte entlasten. Der Reformvorschlag kann unser Sozialsystem auf ganzer Linie nachhaltig verbessern. Er ist ein wichtiger Teil der erforderlichen Reformen, um unseren Sozialstaat zukunftsfähig zu machen.“
Laumann begrüßt ferner, dass der Reformvorschlag vorsieht, die bisher getrennten Grundsicherungssysteme für erwerbsfähige und für nicht erwerbsfähige Personen (Sozialgesetzbücher II und XII) mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einem einheitlichen Leistungssystem zusammenzulegen. Von bisher vier verschiedenen zuständigen Behörden würden dann maximal zwei, oder – falls eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gefunden wird – sogar nur noch eine verbleiben.
Hierzu Laumann weiter: „Wichtig ist, dass das entsprechende Gesetz so einfach wird, dass die Menschen verstehen, welche Unterstützung sie erhalten können. Sie müssen dann vor Ort nur noch zu einer Behörde, bei der die Leistungen aus einer Hand und aus einem Guss bearbeitet und gewährt würden. Bisher bedeutet eine Änderung beim Einkommen oder in der Lebenssituation oft einen Behördenwechsel, neue Dateneingaben, neue lange Anträge und Bescheide. Und da gelten dann ganz andere Begriffe und Regelungen für die Einkommensermittlung sowie für die Bedarfsfeststellung. Das ist für alle Beteiligten mit einem enormen Aufwand und viel Zeit verbunden. Damit wäre mit der Neuregelung Schluss. Nach dieser würde künftig nur noch ein einheitliches digitales Verfahren und das gleiche Leistungsrecht angewendet.“
Gerade das Potential einer einheitlichen Digitalisierung spare in Zeiten des Fachkräftemangels Personal, das viel besser für die Unterstützung der Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eingesetzt werden könne. So empfiehlt die Kommission zur Sozialstaatsreform ein zentrales digitales Sozialportal, über welches die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl von Sozialleistungen erlangen können. Nordrhein-Westfalen hatte im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Aufgabe übernommen, federführend für alle Länder und Kommunen in Deutschland mit der Sozialplattform einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen. Die Sozialplattform ging 2022 online, inzwischen sind bereits 20 Online-Antragsstrecken verfügbar. Bei der Entwicklung und im laufenden Betrieb der Sozialplattform wurden wichtige Grundlagen gelegt und Erfahrungen gesammelt, auf die im weiteren Reformprozess nun zurückgegriffen werden kann.
Laumann befürwortet außerdem, dass die Regelungen für Erwerbstätige finanziell attraktiver gestaltet werden sollen: „Die Menschen müssen spüren, dass sich Arbeit lohnt, auch wenn man zusätzliche staatliche Unterstützung braucht. Das soll vor allem zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Jobs motivieren. Denn nur das sichert die Menschen auch für ihre Zukunft ab. Das Modell ‚Minijob und Grundsicherung‘ hilft den Menschen letztlich zu wenig, um aus der Hilfebedürftigkeit perspektivisch herauszukommen.“
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